Elf Jahre unschuldig im Knast? Wegen Doppelmordes Verurteilter hofft auf Wunder

Darmstadt - Elf Jahre nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Doppelmordes und versuchten Mordes ist der Fall des verurteilten Andreas Darsow an diesem Mittwoch (13 Uhr) auch Gegenstand eines Zivilverfahrens in Darmstadt.

Anja Darsow, Ehefrau des wegen Doppelmordes verurteilten Andreas Darsow (52), steht mit ihrem Anwalt Gerhard Strate im Verhandlungssaal.
Anja Darsow, Ehefrau des wegen Doppelmordes verurteilten Andreas Darsow (52), steht mit ihrem Anwalt Gerhard Strate im Verhandlungssaal.  © dpa/Boris Rössler

Der heute 52-jährige Deutsche aus dem südhessischen Babenhausen wurde vom Landgericht Darmstadt in einem Indizienprozess im Juli 2011 des Mordes an einem Nachbarehepaar und versuchten Mordes an dessen Tochter schuldig gesprochen.

In dem Zivilverfahren geht es nun nach den Worten von Darsows Anwalt Gerhard Strate um Zahlungen des Landes an die überlebende, behinderte Tochter des getöteten Ehepaares, die es zurückfordern will.

Seit Jahren beteuert Darsow seine Unschuld. Alle Bemühungen, mögliche neue Beweise in ein neues Verfahren einzubringen, scheiterten bislang. Die Hoffnung nun: "Ein Zivilgericht ist offen, auch über Beweise zu entscheiden", sagte Strate.

Sollte in dem Verfahren bei einer möglichen Beweiserhebung keine Schuld seines Mandanten festgestellt werden, könnte dies ein Hebel für ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren sein.

Update 16.13 Uhr: Entscheidung über Zivilverfahren in drei Wochen

Das Darmstädter Landgericht will in einem Zivilverfahren in drei Wochen verkünden, ob es erneut eine Beweiserhebung zulässt. Hintergrund sind gegensätzliche Erkenntnisse aus neuen Gutachten der Verteidigung und im Urteil 2011 angeführter Indizien zu einem selbstgebauten Schalldämpfer. Die Entscheidung werde am 30. März verkündet, sagte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer am Mittwoch nach knapp einstündiger Verhandlung (Az.: 29 O 199/20).

Elf Jahre nach dem Urteil will das Land Hessen vor dem Landgericht Darmstadt gezahlte Gelder für die überlebende behinderte Tochter eines 2009 ermordeten Ehepaares zurück.

Der Anspruch für die Rückerstattung der Versorgungskosten beläuft sich auf 69.308 Euro.

Ursprünglicher Artikel: 6.10 Uhr, aktualisierte Fassung: 16.17 Uhr

Titelfoto: dpa/Boris Rössler

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