27-Jährige ließ ihr Kleinkind verdursten: Ist sie schuldfähig?

Update, 14.21 Uhr: Angeklagte könnte laut Gutachter nur eingeschränkt schuldfähig sein

Nach dem Tod des 13 Monate alten Jungen hat im Prozess ein Gutachter der Mutter eine schwere Depression zum Tatzeitpunkt attestiert.

Diese habe zu einer Antriebsstörung geführt. Das sei eine krankhafte seelische Störung, erklärte der forensische Psychiater Henning Saß am Donnerstag im Darmstädter Landgericht.

Eine solche Störung kann bedeuten, dass die wegen Mordes angeklagte 27-Jährige nur eingeschränkt schuldfähig ist. Anders als die erste psychiatrische Gutachterin sah der zweite Gutachter die Depression als entscheidende Störung, die dazu führte, dass die Mutter ihren kleinen Sohn rund eine Woche lang nicht versorgte.

Im ersten Gutachten war die Identitätsstörung als Hauptursache dafür benannt worden. Welche Diagnose zutrifft, sei aber eher für die Therapie wichtig, erklärte Saß. Der Prozess wird am 6. September mit den Plädoyers fortgesetzt.

Ursprungsmeldung, 6.09 Uhr

Darmstadt/Rüsselsheim - Mit einem weiteren psychiatrischen Gutachten wird am heutigen Donnerstag um 9 Uhr der Mordprozess gegen eine 27-jährige Frau fortgesetzt.

Die 27-Jährige hat vor Gericht gestanden, dass sie ihr Baby verdursten ließ. Ein Gutachten soll nun ihre Schuldfähigkeit überprüfen. (Symbolbild)
Die 27-Jährige hat vor Gericht gestanden, dass sie ihr Baby verdursten ließ. Ein Gutachten soll nun ihre Schuldfähigkeit überprüfen. (Symbolbild)  © 123rf/Dmyto Lukiian

Die Angeklagte hat gestanden, dass sie im Oktober 2021 in Rüsselsheim ihren 13 Monate alten Sohn verdursten und verhungern ließ.

Für das Landgericht Darmstadt blieb unklar, wie stark die Portugiesin zum Tatzeitpunkt eingeschränkt schuldfähig war.

Die Kammer hatte im Juli den bekannten forensischen Psychiater Henning Saß (77) mit einem weiteren Gutachten beauftragt.

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Das erste Gutachten diagnostizierte eine Depression, eine posttraumatische Belastungsstörung und eine zeitweise Identitätsstörung.

Die Angeklagte war als Kind wegen sexueller und körperlicher Gewalt durch ihre Eltern vom Jugendamt in Obhut genommen worden.

Titelfoto: 123rf/Dmyto Lukiian

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