Fünffacher Vater heimtückisch im Auto erschossen: Ehemaliger Freund sah ihn als Nebenbuhler

Fulda - Wegen heimtückischen Mordes an seinem ehemals besten Freund ist ein 39-Jähriger am Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der 41-Jährige war am 15. Februar 2021 tot in seinem Auto gefunden worden. (Symbolfoto)
Der 41-Jährige war am 15. Februar 2021 tot in seinem Auto gefunden worden. (Symbolfoto)  © Montage: TAG24/Florian-Gürtler, dpa/Boris Roessler, dpa/Marius Becker

Das Opfer war fünffacher Vater. Der 41-Jährige war am 15. Februar 2021 in Fulda erschossen worden. Der Vorsitzende Richter sprach am Montag von einer kaltblütigen Hinrichtung aus Enttäuschung, Wut und Rache.

Der Mann habe in seinem einst engsten Freund einen vermeintlichen Nebenbuhler gesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der zuletzt in Dorsten in Nordrhein-Westfalen lebende Syrer hatte vor Gericht die Tat gestanden. Das Gericht ging aber nicht davon aus, dass er - wie von ihm behauptet - die Tat im Affekt begangen hat.

Es habe kein Gespräch zwischen den beiden Männern gegeben, bei dem das spätere Opfer die Schüsse durch abschätzige Äußerungen geradezu herausgefordert habe. So ein Risiko würde ein Vater von fünf Kindern niemals eingehen, erklärte der Richter.

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Der Angeklagte sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen. Er habe den Mord akribisch geplant, indem er mit geladenem Revolver mehrere Stunden von seinem Heimatort Dorsten nach Fulda gefahren sei, den Tatort ausgekundschaftet und dem Mann aufgelauert habe, als dieser frühmorgens zur Arbeit fahren wollte.

Nachdem sich der 41-Jährige im Auto angeschnallt und den Motor gestartet hatte, sei der Angeklagte plötzlich im Dunkeln vor dem Auto aufgetaucht und habe dreimal durch eine Scheibe geschossen.

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Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 39-Jährige nahm das Urteil mit unbewegter Miene hin. Mehrere Familienmitglieder brachen im Gerichtssaal in Tränen aus. Seine Ehefrau erlitt einen Nervenzusammenbruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Verteidiger wollen mit ihrem Mandanten besprechen, ob er Revision einlegen will. Sie hatten eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.

Titelfoto: Montage: TAG24/Florian-Gürtler, dpa/Boris Roessler, dpa/Marius Becker

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