Irrfahrt mit Verletzten in Gießen: Landet der 32-Jährige in der Psychiatrie?
Von Christine Schultze
Gießen - Nach einer folgenschweren Irrfahrt eines Autofahrers im Dezember vergangenen Jahres in Gießen will die Staatsanwaltschaft den heute 32-jährigen Beschuldigten dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Eine akute Psychose soll die Tat ausgelöst haben.
Die Antragsschrift auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren sei beim zuständigen Landgericht Gießen eingereicht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen mit.
Das Gericht habe den Antrag bereits zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Dem Beschuldigten, der sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen nicht dezidiert geäußert habe, würden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung sowie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt.
Am Abend des 22. Dezember soll der nicht vorbestrafte Mann zunächst im Bereich der Südanlage in der Gießener Innenstadt in seinem Auto mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen sein.
In Höhe der Bleichstraße sei er dann auf die Gegenspur gewechselt und mit erhöhter Geschwindigkeit gezielt auf einen geparkten Wagen aufgefahren. Dieser sei durch den Aufprall in Richtung einer Bushaltestelle geschleudert worden und habe dort eine 64 Jahre alte Passantin erfasst.
Die Frau wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
93 Zeugen und knapp 40 Seiten Antragsschrift
Der Mann soll seine Fahrt danach fortgesetzt haben, teils über den Gehweg. Dabei habe er zwei weitere Menschen leicht verletzt.
Anschließend sei der Beschuldigte in Richtung Johannesstraße gefahren, dort mit einem geparkten Auto zusammengestoßen und schließlich festgenommen worden.
Zu dem Geschehen wurden zahlreiche Zeugen befragt und Datenträger wie Handys ausgewertet.
Aufgrund dieser äußerst umfangreichen Ermittlungen sowie eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens geht die Behörde davon aus, dass eine "akute Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis" Auslöser der Tat gewesen sei.
Hinweise auf eine politisch motivierte oder terroristische Straftat hätten sich hingegen nicht ergeben.
In der knapp 40 Seiten umfassenden Antragsschrift seien unter anderem 93 Zeugen und drei Sachverständige aufgeführt – darunter auch ein Experte für Unfallanalyse, der das Geschehen im Auftrag der Behörde rekonstruiert habe. Termine für die Hauptverhandlung sind den Angaben zufolge noch nicht bestimmt.
Titelfoto: Sascha Ditscher/dpa

