Mann stirbt durch 38 Messerstiche: Angeklagter freigesprochen
Von Jan Brinkhus, Petra Schreiber
Mainz - Das Landgericht Mainz hat einen 29 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im April dieses Jahres im Mainzer Hartenbergpark einen rund zehn Jahre älteren Mann mit insgesamt 38 Messerstichen tödlich verletzt zu haben.
Der Bluttat war laut Anklage ein Streit zwischen zwei Gruppen vorausgegangen. Das Opfer erlitt Messerstiche in Kopf, Hals, Rumpf und Rücken.
Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, mit einer Eisenstange angegriffen worden zu sein, er habe Angst um sein Leben gehabt. Das Gericht sah in dem Geschehen letztlich eine Notwehrsituation.
Der 29-Jährige sei plötzlich und völlig unerwartet von dem späteren Opfer attackiert worden.
Dabei habe er nach einem Messer gegriffen und stach laut Gericht "im engen dynamischen Geschehen und in Angst um sein eigenes Leben in Notwehr immer wieder zu". Erst mit dem letzten Stich habe der Angreifer laut Aussage des Angeklagten von ihm abgelassen, sei zu Boden gegangen. Er selbst habe den Park verlassen und sich später widerstandslos festnehmen lassen.
Das Gericht erklärte, dem Angeklagten sei keine Zeit geblieben, abzuwägen, wie oder womit er sich gegen die Schläge mit dem Rohr wehren sollte. Werde eine Person rechtswidrig angegriffen, dürfe sie zu Mitteln greifen, um die Gefahr abzuwehren. "Auch der Einsatz eines Messers gegen den Angreifer ist dann erlaubt", sagte der Richter zum Urteil.
Erstmeldung: 10.17 Uhr, zuletzt aktualisiert: 12.16 Uhr
Titelfoto: Deniz Gündogan/dpa
