Tatort Brücke: Junge Männer nach Mordversuch zu heftigen Strafen verurteilt

Von Jens Albes

Marburg/Stadtallendorf - Versuchter Mord statt Dummejungenstreich! Nach dem Wurf von Steinen und einem Leitpfosten von einer Brücke in Mittelhessen auf vorbeifahrende Fahrzeuge hat das Landgericht Marburg drei junge Männer zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt.

Die Jugendlichen hatten Steine und Leitpfosten von einer Brücke auf die A49 geworfen und dabei mehrere Fahrzeuge getroffen. (Archivbild)
Die Jugendlichen hatten Steine und Leitpfosten von einer Brücke auf die A49 geworfen und dabei mehrere Fahrzeuge getroffen. (Archivbild)  © Christian Lademann/dpa

Die Kammer stufte jetzt ihre Taten im Mai 2025 über der A49 bei Stadtallendorf als versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ein, wie das Gericht mitteilte. Es waren jeweils Fahrzeuge getroffen worden.

Ein 15- und ein 18-jähriger Angeklagter bekamen eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten - und ein 17-Jähriger eine von drei Jahren.

Alle drei hatten nach Überzeugung der Kammer einen zwei Kilogramm schweren Leitpfosten von der Brücke geworfen, der 15- und der 18-Jährige zudem tags zuvor mehrere Steine.

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Die Polizei meldete zuerst keine Verletzten. Ein Mann in einem getroffenen Transporter gab jedoch wegen der psychischen Folgen seine Arbeit auf.

Die drei Angeklagten gestanden ihre Wurfattacken in dem Prozess. Zu der Frage, ob sie den Tod ihrer Opfer billigend in Kauf genommen hätten, erklärte das Gericht, sie hätten zweifelsohne um die Gefährlichkeit ihrer Taten gewusst: "Dies hätte auch ein Kleinkind erkennen können, erst recht ein Jugendlicher."

Trio nahm Todesfolge billigend in Kauf

Es seien keine ungezielten Würfe gewesen. Es habe zudem die Gefahr gegeben, dass derart angegriffene Fahrer "mit tödlichen Folgen" das Steuer hätten verreißen können. Die Folgen seien dem Trio "egal" gewesen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten jeweils auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig. Alle drei Verurteilten saßen bereits in Untersuchungshaft. Sie wird ihnen nun angerechnet.

Titelfoto: Christian Lademann/dpa

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