15 Jahre nach "Wetten, dass..?"-Unfall: Darum zieht Samuel Koch wieder vor Gericht
Von Nicole Schippers
Kassel - Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Jetzt befasst sich ein Gericht mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Es war ein dramatischer Moment: Im Jahr 2010 verunglückte Koch bei einem Stunt in der Fernsehshow mit Thomas Gottschalk (75). Seither ist er querschnittsgelähmt. Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Wie das BSG mitteilte, beantragte Koch im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg.
Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder "Wie-Beschäftigter" scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert.
Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen.
Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein.

Sturz in der Livesendung "Wetten, dass..?"
In der Fernsehshow "Wetten, dass..?" hatte Koch gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Autos zunehmender Größe überwinden zu können.

Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkenden-Vertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug und zog sich eine Querschnittslähmung zu.
Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September verhandeln.
Titelfoto: Bild-Montage: Christoph Soeder/dpa, Oliver Berg/dpa