Stiefvater mit 25 Messerstichen getötet: 33-Jähriger muss nicht ins Gefängnis

Von Nicole Schippers

Kassel - Schuldunfähig! Weil er seinen Stiefvater mit mindestens 25 Messerstichen getötet hat, muss ein 33 Jahre alter Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben.

Vor dem Kasseler Landgericht wurde das grausame Tötungsdelikt verhandelt.  © Swen Pförtner/dpa

Laut dem Urteil der 10. Großen Strafkammer ist der Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis schuldunfähig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte, der seit Jahren drogenabhängig ist und an einer paranoiden Schizophrenie leidet, im Wahn handelte.

Das Landgericht Kassel ordnete in einem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Totschlags die Unterbringung des 33-Jährigen an.

Die Tat ereignete sich am 16. Juli 2025 in Eschwege. Der Beschuldigte wollte laut dem Vorsitzenden Richter den Getöteten zur Rede stellen, "da er sich wahnhaft einbildete, dass der Geschädigte seine Stiefschwester sexuell missbraucht habe".

Gerichtsprozesse Hessen Frau (†55) mit Down-Syndrom zu Tode gequält: So lange muss Vermieter-Paar in den Knast!

Der 33-Jährige habe seit einigen Tagen seine Medikation nicht mehr genommen und sich aufgrund dessen in einem psychischen Ausnahmezustand befunden.

Er habe das Opfer geschlagen, getreten und gewürgt und schließlich mit einem Küchenmesser erstochen. Der Stiefvater starb noch am Tatort an den Verletzungen.

Der Mann habe in Tötungsabsicht gehandelt, sei für die Tat strafrechtlich aber nicht verantwortlich, da seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter aus. "Der Beschuldigte hat in seiner eigenen Wahnwelt gelebt", sagte er.

Aufgrund seiner Psychose habe er "in seiner eigenen Welt gar nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterschieden". Da der 33-Jährige infolge seiner Erkrankung gefährlich für die Allgemeinheit sei, sei seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. 

Anzeige

Beschuldigter entschuldigt sich für die Tat

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten diese Unterbringung beantragt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, dem Gericht jedoch als milderes Mittel die Strafaussetzung zur Bewährung unter strengen Auflagen anheimgestellt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Beschuldigte selbst hatte die Tat eingeräumt und sich in seinen letzten Worten vor Gericht bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt. Er bereue seinen Fehler. "Es kommt nie wieder vor", sagte er.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Hessen: