Von Nicole Schippers
Kassel - Das Amtsgericht Kassel hat eine Betreiberin (82) einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung verurteilt.
Zusätzlich erhielt die Seniorin vom zuständigen Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro.
Darin geht dem Gericht zufolge eine 2024 vom Amtsgericht Leipzig verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldstrafe in gleicher Höhe wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag "Der Schelm" auf.
Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem Hunderte Bücher mit entsprechend verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat - "zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung", wie die Vorsitzende Richterin im Zuge des Urteils ausführte.
Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben.
Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe.
Urteil des Amtsgerichts Kassel ist rechtskräftig
Dennoch habe der Verlag ihr noch Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, beworben noch versandt, sondern stehen lassen.
Zurücksenden habe sie die Bücher nicht können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. "Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen", sagte sie aus. Alle ab dem Jahr 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.
Sie habe spätestens nach einer Durchsuchung im Jahr 2019 mit formuliertem Tatvorwurf gewusst, worum es letztlich geht, erklärte die Richterin. Ihr sei somit vorzuwerfen, dass sie die Lieferungen nicht abgelehnt habe. Dennoch sei man zu einer bewährungsfähigen Strafe für die Frau gekommen.
In dem Verfahren in Leipzig sei die Sache ausreichend diskutiert worden, führte die Richterin aus. Die Angeklagte habe ihrer Ansicht nach verstanden, dass die Vertragsvereinbarung mit dem Verlag die schlechteste Idee gewesen sei, die sie in ihrer langjährigen Tätigkeit als Buchhändlerin hätte haben können. "Wir glauben auch, dass Sie diese Gesinnung nicht haben."
Die Staatsanwaltschaft hatte unter Auflösung der vorangegangenen Strafe des Amtsgerichts Leipzig eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für die Angeklagte gefordert, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.
Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.