Es ging um Milliarden Euro: Landgericht Wiesbaden will Urteil im Cum-Ex-Skandal fällen

Wiesbaden - Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal will das Landgericht Wiesbaden am heutigen Dienstag ab 14 Uhr ein Urteil fällen.

In diesem provisorischen Gerichtsgebäude begann Ende März 2021 der Prozess gegen Hanno Berger und die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank.
In diesem provisorischen Gerichtsgebäude begann Ende März 2021 der Prozess gegen Hanno Berger und die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank.  © dpa/Boris Rössler

Angeklagt sind zwei ehemalige Beschäftigte der Hypo-Vereinsbank.

Obwohl zahlreiche Banken in Deutschland in den Skandal um die illegalen Aktiendeals verstrickt sind, wurden erst wenige Beteiligte hierzulande juristisch zur Rechenschaft gezogen - es gab nicht einmal eine Handvoll Urteile.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den beiden Männern Steuerhinterziehung über ein komplexes System vorgeworfen.

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Für die Firma eines Mandanten des Steueranwalts Hanno Berger (71) seien zwischen 2006 und 2008 über die Hypo-Vereinsbank Dax-Aktien im Volumen von mehr als 15 Milliarden Euro gehandelt worden.

Die Männer hätten systematisch darauf gezielt, sich mit falschen Bescheinigungen Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Steuerschaden lag demnach bei 113 Millionen Euro.

Der Prozess gegen Schlüsselfigur Hanno Berger wurde abgetrennt

Der Prozess gegen die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger (51) wurde getrennt und läuft weiter.
Der Prozess gegen die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger (51) wurde getrennt und läuft weiter.  © DPA/Arne Dedert

In der Verhandlung, die bereits im März 2021 begonnen hatte, hätte auch die Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger vor Gericht erscheinen sollen. Er blieb aber fern, weshalb das Verfahren am Landgericht Wiesbaden gegen Berger abgetrennt wurde und weiter läuft.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben.

Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand laut Schätzungen ein Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro.

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Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied im vergangenen Sommer, dass "Cum-Ex"-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Titelfoto: dpa/Boris Rössler

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