Missbrauchsopfer verklagt Kölner Erzbistum: 750.000 Euro Schmerzensgeld

Köln - Es ist ein Prozess mit möglichem Signal-Charakter: Rund 40 Jahre nach dem mutmaßlichen Missbrauch durch einen katholischen Priester zieht in Köln ein 62-Jähriger vor Gericht.

Das Kölner Erzbistum steht seit Monaten in der Kritik.
Das Kölner Erzbistum steht seit Monaten in der Kritik.  © picture alliance / dpa

Der Mann, der nach eigenen Angaben einst über einen Zeitraum von rund zehn Jahren Opfer sexueller Gewalt des Geistlichen wurde, verklagt das Kölner Erzbistum. Er fordert Schmerzensgeld in Höhe von 750.000 Euro.

Am Dienstag (11 Uhr) ist die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht angesetzt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.

"Die Klage fußt auf dem Vorwurf, dass die Bistumsleitung ihre Amtspflichten verletzt hat, indem sie den Täter in der Seelsorge belassen, ihn weder überprüft, noch beaufsichtigt hat", erläuterte Kläger-Anwalt Eberhard Luetjohann.

35-Jähriger verstarb noch am Tatort: Prozess gegen Todesschützen von Köln startet
Gerichtsprozesse Köln 35-Jähriger verstarb noch am Tatort: Prozess gegen Todesschützen von Köln startet

Gerüchte über Missbrauchshandlungen des Priesters, der inzwischen verstorben sei, habe es bereits in den 1960er Jahren gegeben. "Man muss mit Gerüchten sehr vorsichtig sein", sagte Luetjohann. "Aber man muss ihnen nachgehen, wenn sie sich immer wieder wiederholen - auch in der Gemeinde."

Das habe die Bistumsleitung jedoch versäumt, so der Vorwurf. Der Kläger leide bis heute unter den Folgen der Gewalt und des Missbrauchs.

Mögliche Verjährung könnte Knackpunkt in dem Verfahren werden

Ein Mann, der offenbar über Jahre Opfer sexueller Gewalt eines Geistlichen wurde, verklagt das Kölner Erzbistum.
Ein Mann, der offenbar über Jahre Opfer sexueller Gewalt eines Geistlichen wurde, verklagt das Kölner Erzbistum.  © Oliver Berg/dpa

Der Anwalt argumentiert so: Die Kirche als öffentliche Institution sei verantwortlich für den Schutz ihr anvertrauter Kinder. Deshalb könne sie auch vor einem Zivilgericht verklagt werden, selbst wenn der Täter nicht mehr lebe - und die Taten eigentlich verjährt seien.

Ein Knackpunkt in dem Verfahren dürfte tatsächlich die mögliche Verjährung werden. Das Erzbistum erklärte, dass es bei Gericht die entsprechende "Einrede der Verjährung erhoben" habe. Dies sei jedoch ausschließlich aus Gründen der Fristwahrung geschehen. "Abschließend entschieden", ob das Erzbistum diesen Weg auch gehen werde, sei noch nicht.

Bei der Klage handle es sich "um einen juristisch und auch moralisch hochkomplexen Sachverhalt", hieß es in der Stellungnahme weiter. Er werde von Experten "weiter mit größter Sorgfalt" geprüft.

Mord aus niedrigen Beweggründen: 34-Jähriger soll schwangere Partnerin erstochen haben
Gerichtsprozesse Köln Mord aus niedrigen Beweggründen: 34-Jähriger soll schwangere Partnerin erstochen haben

Der Fall des Klägers und seiner ebenfalls betroffenen Brüder findet sich nach Angaben seines Anwalts auch im 2021 veröffentlichten Gutachten Björn Gerckes zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester im Erzbistum Köln.

Laut dem Gutachten hatte der Pfarrer die Vorwürfe aus den 1970er Jahren nicht bestritten.

Titelfoto: picture alliance / dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: