Paukenschlag im Drach-Prozess: Gericht entzieht Pflichtverteidiger Mandat

Köln - Mit seinem ehemaligen Mitangeklagten (54) im Zeugenstand ist am Donnerstag der Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) fortgesetzt worden.

Thomas Drach (62) werden vier Raubüberfälle und zweifacher versuchter Mord vorgeworfen.
Thomas Drach (62) werden vier Raubüberfälle und zweifacher versuchter Mord vorgeworfen.  © Federico Gambarini/dpa

Der 54-Jährige soll Drach angeblich entlasten können. Doch zu einer Aussage kam es nicht: Der als Zeugenbeistand beigeordnete Verteidiger des Niederländers monierte, dass er und sein Mandant sich auf die Zeugenaussage nicht ausreichend hätten vorbereiten können.

Es sei auch noch nicht geklärt, ob der 54-Jährige von seinem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich daraufhin erstaunt. Nach anderthalb Jahren Prozessdauer, "gab es genug Zeit sich zu besprechen", sagte eine Anklagevertreterin. Der angebliche Beratungsbedarf sei ein "erneuter Versuch, die Verhandlung zu verzögern".

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Sie beantragte, den Zeugen zu entlassen, was die Kammer nach Beratung auch tat. Die Verteidiger von Drach dagegen verlangten, den 54-Jährigen Anfang Oktober erneut in den Zeugenstand zu rufen.

Drach wegen vier Raubüberfällen und zweifachen versuchten Mordes angeklagt

Ein Zeuge soll den Angeklagten Thomas Drach (62) angeblich entlasten können. Zur Anhörung kam es am Donnerstag aber nicht.
Ein Zeuge soll den Angeklagten Thomas Drach (62) angeblich entlasten können. Zur Anhörung kam es am Donnerstag aber nicht.  © Thomas Banneyer/dpa

Bis Ende Juni hatten der Niederländer und Drach gemeinsam auf der Anklagebank gesessen. Dann war das Verfahren des 54-Jährigen aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden, seitdem wird gegen beide getrennt verhandelt.

Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg zur Last gelegt. Zudem wird ihm zweifacher versuchter Mord vorgeworfen, weil er in zwei Fällen auf Geldboten geschossen haben soll. Der 54-Jährige ist wegen Mittäterschaft und Beihilfe angeklagt.

In dem Prozess gegen den Niederländer gab es am Donnerstag dann noch einen Paukenschlag: Das Gericht entzog seinem Pflichtverteidiger das Mandat und kam damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft vom Juli nach. Hintergrund war, dass der Anwalt bei einem Verhandlungstermin laut Gericht unentschuldigt gefehlt habe.

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Zudem habe der Verteidiger den Vorsitzenden Richter wiederholt diskreditiert und falsche anwaltliche Versicherungen abgegeben. Der 54-Jährige wird nun von seinem zweiten Pflichtverteidiger weiter verteidigt.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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