Uni schmeißt mutmaßlichen Israelfeind raus: Jetzt hat das Gericht entschieden

Köln - Die Kölner Universität ist mit dem Vorhaben gescheitert, einen mutmaßlich israelfeindlichen Studenten vorübergehend vom Hochschulgelände zu verbannen.

Der mutmaßlich israelfeindliche Student wurde einst für zwei Tage in der kommenden Woche suspendiert.
Der mutmaßlich israelfeindliche Student wurde einst für zwei Tage in der kommenden Woche suspendiert.  © Oliver Berg/dpa

Der Student hatte in den sozialen Medien einen Beitrag unterstützt (gelikt), in dem die Parole "from the river to the sea" (vom Fluss bis ans Meer) vorkam.

Die islamistische Hamas versteht dies so, dass Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer reichen und Israel verschwinden solle.

Mit Blick auf die Teilnahme des israelischen Botschafters Ron Prosor an einer Uni-Veranstaltung am kommenden Montag, in der es um den Hamas-Terror und die Kriegslage im Gazastreifen gehen soll, hatte die Hochschule ein Hausverbot für Sonntag und Montag verhängt.

Mädchen (13) in Kölner Schwimmbad missbraucht? Jugendlicher muss vor Gericht!
Gerichtsprozesse Köln Mädchen (13) in Kölner Schwimmbad missbraucht? Jugendlicher muss vor Gericht!

Der Student, der Gerichtsangaben zufolge in der Hochschulgruppe Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (SDS) tätig ist, ging vor Gericht. Das Kölner Verwaltungsgericht gab ihm am Freitag Recht und kippte das Hausverbot.

Dieses sei wahrscheinlich rechtswidrig, hieß es in der Begründung. Ein Hausverbot setze voraus, dass eine Verletzung des Hausfriedens drohe, hieß es vom Gericht. Dafür gebe es aber keine hinreichenden Anhaltspunkte (Aktenzeichen 9 L 67/24).

Like des Beitrags keine Störung der Veranstaltung

Der Wortlaut des mit einem "Like" versehenen Instagram-Beitrags gebe für eine Störung der Veranstaltung nichts her. Die Richter wiesen darauf hin, dass in dem Beitrag zum Boykott der Veranstaltung und zur Teilnahme an Protestaktionen aufgerufen worden sei.

"Die Verwendung einer – möglicherweise strafbaren – Parole im Internet macht es nicht hinreichend wahrscheinlich, dass der Antragsteller diese Äußerung auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit zu erwartender Polizeipräsenz tätigen wird."

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: