23-Jähriger gesteht Vergewaltigung in Leipzig – nur mit großem "Aber ..."

Leipzig - Die glasklare Ansage des Gerichts zeigte offenbar Wirkung: Im Prozess um die brutale Vergewaltigung einer Frau in Leipzig hat Diyar G. (23) am gestrigen Donnerstag ein Geständnis abgelegt. In einem wesentlichen Punkt unterschied es sich jedoch vom Anklagevorwurf.

Legte ein Geständnis ab: Vergewaltiger Diyar G. (23).
Legte ein Geständnis ab: Vergewaltiger Diyar G. (23).  © Ralf Seegers

Er hat offenbar mit sich gerungen. Mit mehr als einstündiger Verspätung startete der zweite Prozesstag, weil der Angeklagte im Zellentrakt des Landgerichts noch Redebedarf mit seinem Anwalt hatte.

Danach präsentierte Verteidiger Jürgen Kohlen eine Erklärung, in der Diyar G. zum ersten Mal die nächtliche Vergewaltigung einer 58-Jährigen am 18. August auf dem Gelände des Leipziger Straßenbahnhofs Angerbrücke zugab. "Ich möchte mich bei der Geschädigten entschuldigen, der Tatvorwurf stimmt", verlas der Anwalt.

Dann kam jedoch ein großes Aber: Die brutalen Faustschläge ins Gesicht des Opfers und das Würgen will der Iraner erst nach der Vergewaltigung vollzogen haben. "Aus Verärgerung über Sprachschwierigkeiten und wegen der Alkoholisierung", hieß es in seiner Erklärung.

Urteil im Prozess erst im März erwartet

Die Staatsanwaltschaft hatte die massive und laut Anklage potenziell lebensgefährliche Gewalt-Attacke auf die Frau als Mittel zum Zweck gewertet, um den Widerstand des Opfers zu brechen und es vergewaltigen zu können. Daher lautet der Tatvorwurf auch auf besonders schwere Vergewaltigung, was laut Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis nach sich zieht.

Nach Verlesung der Erklärung des Angeklagten wurde das Opfer in den Zeugenstand gerufen. Die Vernehmung der noch immer schwer traumatisierten Heike L. fand zu deren Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Prozess wird fortgesetzt, mit einem Urteil wird erst im März gerechnet.

Titelfoto: Ralf Seegers

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Leipzig: