Alles nur Polemik? Bundesverwaltungsgericht setzt Verfahren zu "Compact"-Verbot fort

Leipzig - Mit der Diskussion um einzelne Äußerungen in "Compact" wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins fortgesetzt. Dabei geht es um die Frage, wie die Aussagen zu bewerten sind.

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer (68) mit einer Ausgabe seines Magazins "Compact Geschichte". Am Mittwoch wurde das Verfahren gegen das rechtsextreme Blatt fortgesetzt.
"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer (68) mit einer Ausgabe seines Magazins "Compact Geschichte". Am Mittwoch wurde das Verfahren gegen das rechtsextreme Blatt fortgesetzt.  © Hendrik Schmidt/dpa

Gelten sie noch als Meinungsäußerungen und sind durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt – oder sind sie verfassungsfeindlich und stellen eine konkrete Gefährdung dar?

Bei den Auszügen handelt es sich um Belegstellen, die das Bundesinnenministerium (BMI) auf mehr als 240 Seiten vorgelegt hat. Dabei geht es um Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus.

Der Prozessvertreter des Ministeriums, Wolfgang Roth, sagte vor Gericht, dass die Auswahl für die Verhandlung lediglich exemplarisch sei.

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Dabei ging es beispielsweise um Begriffe oder Aussagen wie "Passdeutsche", "Volksaustausch", "Vernichtungsschlag gegen das deutsche Volk" oder "Deutscher ist ein Mensch mit deutscher Herkunft". Aus Sicht von Roth belegen diese, dass die "Compact"-Macher eine "absolute Homogenität oder eine Rettung der interkulturellen Identität des deutschen Volkes" anstreben.

Magazin kann vorerst weiter erscheinen

Elsässer mit seiner Frau Stephanie im Gerichtssaal. In dem Prozess werfen beide dem Innenministerium vor, willkürlich Textstellen zu zitieren.
Elsässer mit seiner Frau Stephanie im Gerichtssaal. In dem Prozess werfen beide dem Innenministerium vor, willkürlich Textstellen zu zitieren.  © Hendrik Schmidt/dpa

Die Klägerseite wies dies jeweils zurück und sprach von Polemik. Die genannten Äußerungen ließen kein "politisches Konzept erkennen, welches ein verfassungsfeindliches Ziel" verfolge, sagte Anwalt Ulrich Vosgerau. "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer (68) und seine Ehefrau werfen dem Ministerium vor, willkürlich Textstellen zu zitieren. "Ich muss mich beschweren über die Einseitigkeit", sagte Stephanie Elsässer, "Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich ethnische Unterschiede mache."

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet. Im Eilverfahren hatten der zuständige 6. Senat das Verbot im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Um ausreichend Zeit für den Fall zu haben, haben sich die Richter auch den morgigen Donnerstag als Verhandlungstag freigehalten.

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Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass noch in dieser Woche ein Urteil gesprochen wird. Denkbar ist, dass der Senat einen Verkündungstermin bekannt geben wird.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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