Sexueller Missbrauch: Stiefvater von Staatsanwältin muss ins Gefängnis

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Leipzig - Nach fast drei Jahrzehnten hat ihn seine kriminelle Vergangenheit eingeholt: Das Leipziger Landgericht hat den Unternehmer Frank S. (66) wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter, einer heutigen Staatsanwältin, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Allerdings haben die Richter ihrer Justizkollegin nicht alles geglaubt.

Muss für drei Jahre ins Gefängnis: Unternehmer Frank S. (66) wurde wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt.
Muss für drei Jahre ins Gefängnis: Unternehmer Frank S. (66) wurde wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt.  © Ralf Seegers

Das Urteil war in mehrfacher Hinsicht eine Überraschung: für den im Muldental angesehenen Unternehmer, der bis heute an seinem Umgang mit der Stieftochter nichts Verwerfliches findet und auf einen Freispruch hoffte.

Sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, wird er einen Teil seines Lebensabends hinter Gitter verbringen müssen.

Eine Überraschung war das Urteil aber auch für Marie*, die als Zeugin in öffentlicher Verhandlung stundenlang und in emotional bewegender Weise über ihr Kindheits-Trauma berichtet hatte.

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Denn anders als angeklagt und von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer beantragt, wurde Frank S. nicht wegen Vergewaltigung in sechs Fällen verurteilt, sondern "nur" wegen sexueller Nötigung in drei Fällen.

Bedeutet: Die Richter der 5. Strafkammer unter Vorsitz von Rafael Dombrowski - der wie das Opfer bis 2025 selbst noch Staatsanwalt war - haben der Kollegin nicht geglaubt, als Kind und Jugendliche vom Stiefvater jahrelang brutal vergewaltigt worden zu sein.

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rafael Dombrowski (M.) war nicht davon überzeugt, dass die sexuellen Handlungen des Angeklagten an seiner Stieftochter als Vergewaltigung zu werten sind.
Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rafael Dombrowski (M.) war nicht davon überzeugt, dass die sexuellen Handlungen des Angeklagten an seiner Stieftochter als Vergewaltigung zu werten sind.  © Ralf Seegers

Bundesgerichtshof wird sich mit Fall befassen

Die Gründe für ihre Zweifel hat die Kammer in der kurz gehaltenen Urteilsbegründung nicht erörtert. Sowohl die Nebenklageanwältin als auch der Anklagevertreter, die beide eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert hatten, quittierten den Richterspruch mit Unverständnis.

Anders als die Staatsanwaltschaft legte die Verteidigung Revision ein, sodass nun der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen wird.

*Name geändert

Titelfoto: Ralf Seegers

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