Befürchtete Überwachung: Klage von Reporter ohne Grenzen scheitert

Leipzig - Bevor eine Überwachung der Kommunikation der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht stattgefunden hat, kann diese auch nicht verboten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied heute im Streit zwischen RSF und BND.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied heute im Streit zwischen RSF und BND.  © Wolfgang Kumm/dpa

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Demnach sei eine vorbeugende Klage der Organisation als unzulässig abgewiesen worden.

Der RSF hatte die Sorge geäußert, der BND könne unter anderem Telefone und Computer des Vereins überwachen, weil dieser im Kontakt mit Personen stehe, die sich im Umfeld extremistischer Vereinigungen und Organisationen im In- und Ausland bewegten.

Tatsächlich hatte der BND dem Gericht zufolge angekündigt, von der Möglichkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung Gebrauch zu machen. Deshalb klagte die Organisation vorbeugend auf Unterlassung.

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Der Auffassung der Richter nach müsse sich die befürchtete Überwachung jedoch hinreichend konkret abzeichnen. Dies habe es in vorliegendem Fall nicht. Solange nur eine Befürchtung bestehe, sei die Inanspruchnahme eines vorbeugenden Rechtsschutzes ausgeschlossen, hieß es.

Auch habe sich der Verein zunächst an den BND wenden müssen, um diesem die Chance zu geben, den Fall zu prüfen, urteilte das Gericht.

Reporter ohne Grenzen ist international tätig und setzt sich weltweit für Pressefreiheit ein. Der Verein wurde 1985 im französischen Montpellier gegründet und unterstützt unter anderem Journalistinnen und Journalisten, die sich aus politischen Gründen in Haft befinden.

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa

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