Er soll seine Ex-Partnerin viermal vergewaltigt haben: Urteil in Prozess gegen 40-Jährigen gefallen

Leipzig - Etwa ein Jahr lang soll Kamuran D. (40) seine Ex-Partnerin ein Martyrium durchleben lassen haben. Zwischen Januar 2023 und Januar 2024 soll er Susann P. (53) mehrfach vergewaltigt, bedroht und sie auf Schritt und Tritt verfolgt haben. Auch danach hörten die Nachstellungen offenbar nicht auf. Nun fiel vor dem Leipziger Amtsgericht das Urteil gegen den 40-Jährigen.

Kamuran D. (40, Mitte) zusammen mit seinem Verteidiger Dr. Malte Heise im Gerichtssaal. Am Mittwoch fiel das Urteil gegen den 40-Jährigen, dem wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in vier Fällen der Prozess gemacht wurde.  © Silvio Bürger

Das Gericht verurteilte Kamuran D. wegen Vergewaltigung in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Richterin Sabrina Coester folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In ihrer Begründung nannte sie, dass bei allen vier Übergriffen von besonders schweren Fällen auszugehen sei, auf die eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren gelte.

Für jede der Taten habe D. zwei Jahre und neun Monate erhalten. Dass die Gesamtstrafe milder ausfällt, begründete die Richterin damit, dass der 40-Jährige nicht vorbestraft sei und die Übergriffe bereits einige Zeit zurückliegen.

Der Verteidiger von Kamuran D., Dr. Malte Heise, hatte zuvor noch Freispruch für seinen Mandanten beantragt und dies damit begründet, dass die Aussagen von Susann P. nicht plausibel seien.

Gerichtsprozesse Leipzig Freispruch nach zweifacher Messer-Attacke in Leipziger Schwulen-Bar

Die Verkäuferin hatte am ersten Verhandlungstag das Martyrium geschildert, das sie durch Kamuran D. erlebt haben soll. Dabei hatte sie eingeräumt, noch nach den ersten Übergriffen mit dem 40-Jährigen zur türkischen Botschaft in Berlin gefahren zu sein und ein Aufgebot beim Standesamt für eine Hochzeit bestellt zu haben.

"Wir kommen nicht umhin anzuerkennen, dass diese Frau anhaltend über ein Jahr hinaus in einer permanenten Lüge lebte", sagte Heise. "Es ist nicht plausibel, nach mehrfacher Vergewaltigung dem Täter bis zuletzt zu suggerieren, die Beziehung hätte Zukunft."

Anzeige

Aussagen des Angeklagten aus Sicht des Gerichts nicht schlüssig

Das Amtsgericht unter Leitung von Richterin Sabrina Coester (Mitte) verurteilte D. zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.  © Silvio Bürger

Richterin Coester erklärte dazu, dass das Verhalten von Susann P. aus Sicht des Gerichts durchaus nachvollziehbar sei. "Sie hat hier geschildert, warum sie nach Berlin mitgefahren ist, dass sie nicht 24 Stunden am Tag kämpfen konnte. Deshalb hat sie ihm auch weiter geschrieben und Herzen geschickt. Es ist nicht unbekannt, dass es derartige Beziehungen gibt, in denen sich die Frauen nicht lösen, auch wenn das die hier Anwesenden vielleicht anders machen würden."

Coester erklärte zudem, dass aus Sicht des Gerichts vielmehr die Aussagen von Kamuran D. nicht schlüssig seien. Dieser hatte über seinen Anwalt am ersten Prozesstag eingeräumt, Susann P. nachgestellt zu haben. Gegenüber einem Sachverständigen, der am Mittwoch zu Wort kam, habe er dies jedoch verneint und sogar erklärt, dass die Kontaktaufnahme von ihr ausgegangen sei.

Susann P. habe Kamuran D. zunächst nicht einmal anzeigen wollen. Erst, als dieser gegen ein auferlegtes Kontaktverbot verstieß, sie im Krankenhaus aufsuchte, als sie dort wegen Tuberkulose lag und die Polizei hinzugerufen werden musste, seien die Vorfälle ans Tageslicht gekommen.

Gerichtsprozesse Leipzig Leipzigerin schildert Martyrium durch ihren Ex: "Hab versucht mich zu wehren, hab geschrien, wollte ihn wegdrücken"

Weil Kamuran D. zum zweiten Prozesstag nicht erschien, beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich Haftbefehl gegen den 40-Jährigen. Dem kam das Gericht jedoch nicht nach. Gleichzeitig soll inzwischen ein weiteres Verfahren gegen ihn wegen Nachstellens laufen. Gegen das Urteil im aktuellen Prozess können noch Berufung und Revision eingelegt werden.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Leipzig: