22-jähriger Sachse sticht auf Stiefvater ein: Familie verbarrikadiert sich im Kinderzimmer
Leipzig - Mit grauer Jogginghose, schwarzer Trainingsjacke, einer selbst gedrehten Zigarette hinter dem linken Ohr und in Handschellen betritt Aaron S. (22) Saal 230 des Landgerichts Leipzig. Der unscheinbare junge Mann soll in Tötungsabsicht auf seinen Stiefvater eingestochen haben.
Elena S. (43) verbringt den Abend des 5. Januar 2026 mit ihrem neuen Partner Patrick M. (34) und einem ihrer Söhne in einer Wohnung im Bad Dübener Windmühlenweg. Plötzlich steht ihr 22-jähriger Sohn in der Tür - bewaffnet mit einem Messer.
Mit der zwölf Zentimeter langen Klinge sticht und schneidet der in Dresden wohnhafte Angreifer dem 34-Jährigen mehrfach in Kopf, Gesicht und Schulter.
"Er wollte ihm Verletzungen zufügen, die zu erheblichen und entstellenden Narben führen sollten", so der Vorwurf von Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob zu Prozessbeginn am Donnerstagmorgen. Er habe ihn einfach nicht leiden können, so der simple Grund.
Der mit mehreren stark blutenden und bis zu acht Zentimeter langen, teils klaffenden Wunden malträtierte Stiefvater schafft es zwar, dem Messerstecher das Tatwerkzeug aus der Hand zu schlagen und es seiner Freundin zuzuwerfen. Jedoch rutscht er auf seiner Blutlache aus, stürzt zu Boden. Und die Tortur geht weiter.
Familie verbarrikadiert sich nach Messerattacke im Kinderzimmer
Aaron S. habe daraufhin auf ihn eingeschlagen und mindestens einmal auch gegen dessen Kopf getreten. Irgendwann schafft es das Paar mit dem anderen Sohn, ins Kinderzimmer zu fliehen und sich dort einzuschließen.
Der 22-Jährige flüchtet zu einem Kumpel in der Nachbarschaft, wird dort von der mit Spezialkräften angerückten Polizei festgenommen.
Patrick M. kommt in die Leipziger Uniklinik, wird dort operiert und nach drei Tagen wieder entlassen.
Noch ist nicht absehbar, ob die Verletzungen bleibende Schäden oder zumindest Narben hinterlassen.
Messerstecher Aaron S. (22) wohl schuldunfähig: "Er ist für die Allgemeinheit gefährlich"
Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und an einer Persönlichkeitsstörung leidende Aaron habe sehr wohl gewusst, dass seine Handlungen aufgrund der vor allem im Halsbereich verlaufenden lebenswichtigen Blutgefäße zu tödlichen Verletzungen führen konnten.
Weil Patrick M. weder mit dem Angriff rechnen konnte, noch ihm gegenüber in der Vergangenheit aggressiv oder gewalttätig gewesen sei, habe der 22-Jährige aus niedrigen Beweggründen und mit Heimtücke zugestochen. Deshalb wurde er wegen versuchten Mordes angeklagt.
Aarons Steuerungsfähigkeit sei laut Oberstaatsanwalt Jakob jedoch mindestens erheblich gemindert gewesen, weshalb er schuldunfähig sei. Da von ihm auch in Zukunft ähnliche Taten zu erwarten seien, rät er zur Unterbringung in einer Psychiatrie. "Er ist für die Allgemeinheit gefährlich."
Nach nur sieben Minuten ist der erste Verhandlungstag vorbei, weil Verteidiger Alexander Krell verkündet, sein Mandant mache von seiner Schweigepflicht Gebrauch. Neun weitere Verhandlungstermine bis 28. Oktober sind angesetzt.
Titelfoto: Bildmontage: EHL Media/Rico Welzel ; Silvio Bürger

