Erste Sammelklage in Deutschland: Sachsens Verbraucherzentrale legt sich mit Zalando an

Leipzig - Seit Oktober sind auch in Deutschland Sammelklagen zulässig. Das erste derartige Verfahren führt Sachsens Verbraucherzentrale (VZS) gegen den Online-Händler Zalando.

Hält die Mahngebühren von Zalando für "unzulässig hoch": Claudia Neumerkel, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Hält die Mahngebühren von Zalando für "unzulässig hoch": Claudia Neumerkel, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.  © Montage: Verbraucherzentrale Sachsen/dpa-tmn

Es geht um die Mahngebühren, die der Versandriese säumigen Zahlern abknöpft. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind die geforderten 5,30 Euro unzulässig hoch.

"Wenn ein Anbieter Mahnungen verschickt und Mahnkosten geltend macht, muss er sich dabei an Regeln halten", sagt VZS-Juristin Claudia Neumerkel.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien grundsätzlich nur die Material- und Portokosten für ein Mahnschreiben ersatzfähig. "Bei elektronischen Mahnungen per E-Mail oder SMS gibt es so gut wie keine ersatzfähigen Kosten."

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Mit der Sammelklage solle der Praxis des Online-Händlers einerseits ein Riegel vorgeschoben werden, anderseits wolle man die unzulässigen Entgelte für die Verbraucher zurückholen.

Der Online-Händler Zalando steht im Mittelpunkt der ersten Verbraucherschutz-Sammelklage in Sachsen.
Der Online-Händler Zalando steht im Mittelpunkt der ersten Verbraucherschutz-Sammelklage in Sachsen.  © IMAGO/MIS

Wer sich der Sammelklage anschließen will, muss auf der Internetseite der VZS lediglich ein Formular ausfüllen und nachweisen, dass er die von Zalando geforderten Mahngebühren gezahlt hat.

Titelfoto: Montage: Verbraucherzentrale Sachsen/dpa-tmn + imago/MiS

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