Datenschutz über Kinderschutz? Leipziger Sozialarbeiterin muss sich vor Gericht verantworten

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Leipzig - Eine Leipziger Sozialarbeiterin muss sich aktuell vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Die 31-Jährige hätte den drohenden Missbrauch einer minderjährigen Schülerin verhindern können, habe sich stattdessen aber geweigert, deren Personalien an die Behörden weiterzuleiten. Die Öffentlichkeit wurde nach Verlesung der Anklage von dem Prozess ausgeschlossen.

Die Angeklagte (l.) mit ihrer Verteidigerin Annette Clement-Sternberger.
Die Angeklagte (l.) mit ihrer Verteidigerin Annette Clement-Sternberger.

Die von Staatsanwältin Linda Ullmann verlesene Anklageschrift wiegt schwer: Die damals minderjährige Schülerin eines Gymnasiums habe sich am 25. August 2023 an die dortige Sozialarbeiterin gewandt und ihr bei dem rund 1,5 Stunden dauernden Gespräch schreckliche Details aus ihrem Familienleben anvertraut.

So soll der leibliche Vater das Mädchen beinahe täglich und auch an den Wochenenden zu sexuellen Handlungen gezwungen haben, "in ritualisierter Form", so Ullmann am Donnerstag vor Gericht. Die Mutter habe Bescheid gewusst, aber weggesehen.

Keine zwei Stunden nach dem aufwühlenden Gespräch habe die damals 28-jährige Sozialarbeiterin Rücksprache mit dem Schulleiter gehalten. Dieser handelte schnell und wollte noch am selben Tag den Kinder- und Jugendnotdienst informieren sowie Anzeige erstatten.

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Genau hier habe die Sozialarbeiterin dann aber den "Datenschutz über den Kinderschutz" gestellt und sich – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, um ihr "beginnendes Vertrauensverhältnis" mit der Schülerin nicht zu gefährden – vehement geweigert, die benötigten Personalien der betroffenen Schülerin herauszugeben.

Das geschah erst drei Tage später. An dem dazwischenliegenden Wochenende wurde die Schülerin weiterhin zum Opfer des schweren sexuellen Missbrauchs ihres Vaters. So sollte es noch bis zum Start der neuen Schulwoche dauern, bis sie endlich in die Obhut des Jugendamtes genommen werden konnte.

Der Fall wird vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt.
Der Fall wird vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt.

Prozess vor dem Leipziger Amtsgericht: Sozialarbeiterin muss sich verantworten

Staatsanwältin Linda Ullmann verlas am Donnerstag die Anklageschrift.
Staatsanwältin Linda Ullmann verlas am Donnerstag die Anklageschrift.

Der Vater wurde inzwischen für seine schrecklichen Taten rechtskräftig verurteilt.

Vor dem Amtsgericht geht es nun aber um die Frage, ob und inwieweit die Sozialarbeiterin durch ihr damaliges Schweigen an den darauffolgenden Wochenendtagen verübten Übergriffen eine Mitschuld trägt bzw. sogar Beihilfe geleistet haben könnte.

Die Anklage vertritt die Auffassung, die Sozialarbeiterin hätte die beiden Fälle des sexuellen Missbrauchs verhindern können oder vielleicht sogar müssen.

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Die Öffentlichkeit wurde von dem Prozess ausgeschlossen, um die intimen und familiären Details aus dem Lebensbereich der Beteiligten zu schützen.

Titelfoto: Montage Privat

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