Klagen zu Ausgleich für zerstörte Riffe am Ostseetunnel abgewiesen!

Leipzig/Kiel - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen von Umweltschützern wegen der Zerstörung von Riffen beim Bau des Fehmarnbelttunnels angewiesen.

Am Leipziger Bundesverwaltungsgericht wurden am Mittwoch die Klagen gegen den Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen.
Am Leipziger Bundesverwaltungsgericht wurden am Mittwoch die Klagen gegen den Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen.  © Jan Woitas/dpa

Die Planer durften eine Befreiung von dem Verbot erteilen, die Riffe zu beeinträchtigen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch. Auch die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stuften die Bundesrichter als rechtmäßig ein.

Geklagt hatten das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung und der Bundesverband des Nabu sowie der Landesverband Schleswig-Holstein. Sie wollten größere Ausgleichsflächen für die Zerstörung der Riffe erreichen.

Das Land Schleswig-Holstein will rund 17,5 Hektar Kompensationsflächen in der Mecklenburger Bucht anlegen.

Klage abgewiesen! Anbindung für LNG-Terminal auf Rügen ist rechtens
Gerichtsprozesse Leipzig Klage abgewiesen! Anbindung für LNG-Terminal auf Rügen ist rechtens

Die Bauarbeiten für den rund 18 Kilometer langen deutsch-dänischen Ostseetunnel laufen bereits.

Vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen auf deutscher Seite grundsätzlich bestätigt, damals aber die Riffe ausgeklammert.

Die Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel haben bereits im vergangenen Jahr begonnen.
Die Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel haben bereits im vergangenen Jahr begonnen.  © Frank Molter/dpa

Der Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn und Lolland verbinden.

Originalmeldung von 6 Uhr, aktualisiert um 15.44 Uhr

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Leipzig: