Nach abgelehntem Baustopp von LNG-Terminal: Umwelthilfe verlangt Einsicht in Unterlagen

Leipzig/Lubmin - Nach einer gerichtlichen Entscheidung gegen einen Baustopp verlangt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Streit um das Rügener Flüssigerdgas (LNG)-Terminal zusätzliche Einsicht in Unterlagen.

Arbeiten vor dem Industriehafen Lubmin - Gegner des Rügener LNG-Terminals für Flüssigerdgas haben ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt.
Arbeiten vor dem Industriehafen Lubmin - Gegner des Rügener LNG-Terminals für Flüssigerdgas haben ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt.  © Stefan Sauer/dpa

Dabei gehe es auch um Dokumente zur Genehmigung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2, teilte die DUH am Donnerstag mit.

Nur so sei ein faires Verfahren gewährleistet, da sich die für das LNG-Projekt zuständige Behörde auf Gutachten aus den Nord-Stream-2-Akten stütze.

Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitgeteilt, dass es einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der DUH abgelehnt hat, mit dem der Verband einen Baustopp für die Anbindungspipeline für das Terminal erwirken wollte.

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Die Leitung soll das in Mukran auf Rügen geplante Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden und verläuft wie Nord Stream 2 auch durch den Greifswalder Bodden.

Nach der Genehmigung des ersten Seeabschnitts der LNG-Anbindungspipeline hatte die DUH im August geklagt.

Behörde soll sich auf unveröffentlichte und veraltete Gutachten berufen haben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte mit, dass es einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der DUH abgelehnt hat, mit dem der Verband einen Baustopp für die Anbindungspipeline für das Terminal erwirken wollte.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte mit, dass es einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der DUH abgelehnt hat, mit dem der Verband einen Baustopp für die Anbindungspipeline für das Terminal erwirken wollte.  © Jan Woitas/dpa

"Wir werden vom Bundesverwaltungsgericht vollumfängliche Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten fordern und unsere weiterhin bestehenden Bedenken in Sachen Natur- und Klimaschutz im nun bevorstehenden Hauptverfahren vorbringen", teilte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit.

Bei der Genehmigung habe sich die verantwortliche Behörde auf bisher unveröffentlichte und veraltete Umweltgutachten berufen.

Mit der Entscheidung des Eilantrags ist noch nicht die Klage an sich entschieden. Auch weitere entsprechende Klagen inklusive Eilanträgen vom Nabu und der Gemeinde Binz liegen in Leipzig vor.

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Das Leipziger Gericht hatte sich in seiner Mitteilung unter anderem auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur bezogen, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für LNG sehe.

Titelfoto: Stefan Sauer/dpa

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