Nach Attacke auf AfD-Wahlhelfer: Angeklagte schwänzen Prozess - Urteil per Strafbefehl
Leipzig - Nach einer Attacke auf einen AfD-Wahlkampfstand im August 2024 sollte am heutigen Dienstag vor dem Leipziger Amtsgericht gegen eine Frau und einen Mann wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verhandelt werden. Weder die Angeklagten noch ihre Verteidiger erschienen jedoch zum Termin. Eine Strafe erhielten die beiden trotzdem.
Abgespielt hatte sich der Vorfall am 28. August 2024 auf der Delitzscher Straße in Höhe der Hausnummer 64 im Stadtteil Eutritzsch.
Laut Polizei hatten eine Frau und ein Mann um 10.11 Uhr drei Mitarbeiter eines Wahlkampfstandes der AfD beleidigt und einen Tisch umgeworfen. Der männliche Angreifer hatte dann noch einen 71-jährigen Wahlkämpfer attackiert, sodass dieser zu Boden stürzte und sich am Hinterkopf verletzte.
Die Täter flohen anschließend in Richtung des Einkaufszentrums. Die Polizei startete zwei Tage später einen Zeugenaufruf.
Im Dezember gab die Staatsanwaltschaft dann bekannt, dass es gelungen sei, zwei Verdächtige zu identifizieren: Marina W. (45) und Roland K. (55).
Strafe gegen Roland K. und Marina W. verhängt
Da die Angeklagten am heutigen Dienstag jedoch nicht zur Verhandlung erschienen, beantragte die Staatsanwaltschaft den Übergang in ein Strafbefehlsverfahren. Dies wird möglich, wenn es sich um leichtere Vergehen handelt und die Beweislage zudem ausreichend klar erscheint.
Richter Lucas Findeisen hatte zuvor bereits deutlich gemacht, dass der zunächst erhobene Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung seiner Einschätzung nach nicht angewendet werden könne.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit einigten sich die Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende dann auf ein Strafmaß: Roland K. wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Sachbeschädigung zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, während das Gericht gegen Marina W. wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Euro verhängte.
Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten haben nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Titelfoto: Bildmontage/

