Netflix-Star bald wieder Knacki: Richter sehen keine Bande hinter "Shiny Flakes" und Komplizen

Leipzig - Nachschlag für "Shiny Flakes"!

Muss weitere viereinhalb Jahre hinter Gitter: "Kinderzimmerdealer" Max S. (28).
Muss weitere viereinhalb Jahre hinter Gitter: "Kinderzimmerdealer" Max S. (28).  © Ralf Seegers

Im Prozess um das Darknet-Drogenkaufhaus "Candylove" ist der einstige Kinderzimmerdealer Max S. (28) am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Rauschgifthandels in nicht geringer Menge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Eine Bande vermochten die Richter hinter den insgesamt fünf Angeklagten jedoch nicht zu erkennen.

Mit einem eher gequälten Lächeln versuchte der durch die Netflix-Doku "Shiny_Flakes: The Teenage Drug Lord" zu einiger Prominenz gelangte Max S. auch während der Urteilsverkündung Souveränität auszustrahlen.

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Angesichts des Umfangs des Drogenhandels - laut Anklage 471 Postsendungen mit rund 20 Kilo verschiedenster Drogen sowie Tausende Psychopharmaka-Pillen - ein eher mildes Urteil, mit dem das Gericht das Geständnis des Angeklagten honorierte.

Die von der Staatsanwaltschaft bis zuletzt angenommene Bandenstruktur sahen die Richter nicht. Was vor allem daran lag, dass der mitangeklagte Rechtsanwalt André R. (44), der laut Anklage der juristische Kopf von "Candylove" gewesen sein soll, freigesprochen wurde.

Beweismittel gegen Rechtsanwalt André R. nicht verwertbar

Friedemann G. (36) wurde wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.
Friedemann G. (36) wurde wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.  © Ralf Seegers

Denn sämtliche von der Anklage aufgeführte Beweismittel aus der Telefonüberwachung hielt das Gericht für nicht verwertbar, da rechtswidrig erlangt. Grund: Der Anwalt wurde bereits zu einem Zeitpunkt abgehört, als er noch kein Beschuldigter, sondern Rechtsbeistand des mitangeklagten Friedemann G. (36) war.

Letzterer wurde unter Einbeziehung seiner noch nicht abgegoltenen Vorstrafen zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Zwei Helfer (40, 25), die beim Vertrieb der Drogen assistierten, kamen mit zehn Monaten auf Bewährung bzw. einer Geldstrafe von 6000 Euro davon.

Novum: Weil die Staatsanwaltschaft mit dem Verlauf der Beweisaufnahme unzufrieden war, hatte Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit im Plädoyer auf einen Strafantrag gänzlich verzichtet und stattdessen schon vor dem Urteil angekündigt, das Beweisverwertungsverbot vom Bundesgerichtshof im Zuge der Revision überprüfen lassen zu wollen.

Titelfoto: Bildmontage: Ralf Seegers

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