Cold-Case um ermordete Rentnerin (†77) in Wegeleben: Urteil ist gefallen

Magdeburg/Wegeleben - Elf Jahre nach dem Mord an einer Rentnerin in Wegeleben (Landkreis Harz) hat das Landgericht Magdeburg einen 35 Jahre alten Mann schuldig gesprochen.

Ein 35-Jähriger wurde für den Mord an einer Rentnerin zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
Ein 35-Jähriger wurde für den Mord an einer Rentnerin zu lebenslänglicher Haft verurteilt.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der früher in Wegeleben wohnende Mann die 77 Jahre alte Frau im April 2012 in ihrem Haus getötet hatte, um eine Straftat zu verdecken.

Auf die Spur des Täters führten DNA-Spuren am Hals des Opfers. Zehn Jahre nach der Tat war der Altfall noch einmal aufgerollt worden. Ein DNA-Massentest brachte die Ermittler schließlich auf die Spur des Täters, der inzwischen nach Niedersachsen gezogen war.

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Das Landgericht Magdeburg erkannte in der Tat sexuelle Motive. Er sei bei der Frau eingebrochen. Als er entdeckt wurde, schlug er sie zunächst nieder.

Als die Rentnerin erwachte und sich wehrte und möglicherweise schrie, erwürgte er sie aus Angst vor Entdeckung, so das Gericht.

Verteidigung des Angeklagten kündigte Revision an

Der Angeklagte hatte seine Schuld stets bestritten. An einem der letzten Verhandlungstage beschuldigte er seinen inzwischen verstorbenen Bruder der Tat. Er hätte diesem nur helfen wollen, die Leiche der Frau zu beseitigen, die bei seinem Eintreffen bereits tot in der Küche gelegen hätte.

Richter Dirk Sternberg widersprach in seinem Urteil dieser Darstellung. Die Spurenlage spreche eine andere Sprache. Am Tatort seien keine Spuren einer weiteren Person gefunden worden.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf unschuldig plädiert und kündigte nach dem Urteil Revision an.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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