Magdeburger Amokfahrer soll am Freitag Schlusswort halten

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Von Dörthe Hein

Magdeburg - Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt soll an diesem Freitag sein Schlusswort im Prozess zum Anschlag halten.

Richter Dirk Sternberg musste den Angeklagten erneut ermahnen, nicht abzuschweifen.
Richter Dirk Sternberg musste den Angeklagten erneut ermahnen, nicht abzuschweifen.  © Peter Gercke/dpa

Er möge sich auf das Wichtigste beschränken, appellierte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg an den 51-Jährigen. Der hatte am 39. Verhandlungstag die Gelegenheit zu seiner Verteidigung erneut zu langen Vorträgen genutzt. 

Der Angeklagte sprach im Landgericht Magdeburg ausführlich über seine Konflikte mit einer Flüchtlingshilfeorganisation und Behörden.

Der 51-Jährige stellte sich wiederholt als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar. Auch über angebliche Vergiftungen in Untersuchungshaft sprach er umfänglich.

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Zum Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt direkt äußerte er sich nicht.

Mehrfach ermahnte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg den Angeklagten, auf "Weitschweifigkeiten" und auf Wiederholungen zu verzichten.

Oberstaatsanwalt: "Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst"

Attentäter Taleb A. (51) soll am Freitag sein Schlusswort halten.
Attentäter Taleb A. (51) soll am Freitag sein Schlusswort halten.  © Peter Gercke/dpa

Am 20. Dezember 2024 fuhr der damals 50 Jahre alte Mann aus Saudi-Arabien mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt.

Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, mehr als 300 Menschen wurden teils schwer verletzt.

Die Generalstaatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung.

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Die Nebenkläger haben sich der Forderung nach der Höchststrafe angeschlossen. Die Verteidigung des Angeklagten sieht die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben. 

Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft war die Tat lange im Voraus geplant. Ernsthafte ideologische Ziele habe der Angeklagte nicht verfolgt.

"Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst", so der Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher. Er möge sich selbst als Flüchtlingshelfer und Islamkritiker verstehen, sein eigentliches Motiv sei im Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation zu sehen, gegen die er vor Gericht verlor.

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch offen.

Titelfoto: Peter Gercke/dpa

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