Dreifachmord von Rövershagen: Hat der Angeklagte die Leichen selbst transportiert?

Rostock - Im Fall des Dreifachmordes von Rövershagen hat die Kriminalpolizei vor Gericht weitere Details ihrer Ermittlungsarbeit mitgeteilt. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Täter schilderte ein Polizeibeamter, wie der Abtransport der Leichname auf dem Polizeigelände in Waldeck rekonstruiert wurde.

Im Februar 2022 soll ein 27-Jähriger (r.) in Rövershagen seine Eltern sowie seine Schwester ermordet haben. Vor Gericht schweigt der Angeklagte.
Im Februar 2022 soll ein 27-Jähriger (r.) in Rövershagen seine Eltern sowie seine Schwester ermordet haben. Vor Gericht schweigt der Angeklagte.  © Bernd Wüstneck/dpa

"Es ist durchaus möglich, das allein zu machen", sagte der Zeuge am Dienstag vor dem Landgericht Rostock. Der 27-jährige Angeklagte soll im Februar 2022 seine Eltern und seine Schwester mit einer Armbrust und einer Gartenmachete getötet und die Leichname später an einem einsamen Feldrand mit einem Bagger vergraben haben.

Die Ermittler wollten durch die Rekonstruktion die Frage klären, ob die Särge mit den Leichen von einer Person hätten alleine bewegt werden können.

Dazu nutzten sie einen der sichergestellten Särge, die laut Anklage von dem 27-jährigen Deutschen selbst gebaut wurden. Die 29 Kilogramm schweren Holzkisten wurden mit 86 Kilogramm Gewicht beschwert und dann mit einer im Tatzusammenhang sichergestellten Sackkarre bewegt. Ein normal gebauter junger Mann hätte dies definitiv alleine durchführen können, betonte der Zeuge.

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Der Ermittler wertete auch diverse Belege und Quittungen über Einkäufe in Baumärkten aus, die mit dem Bau der Särge in Verbindung stehen könnten. Zudem überprüften die Beamten anhand von GPS-Daten Fahrtzeiten, Route und Standzeiten des vom Angeklagten geliehenen Transporters.

Tatverdächtige gesteht Mord, widerruft später aber seine Aussagen

Ermittler betreten nach dem Fund der Leichen das Wohnhaus der Opfer.
Ermittler betreten nach dem Fund der Leichen das Wohnhaus der Opfer.  © Bernd Wüstneck/dpa

Die Strecken wurden nachgefahren und die Abläufe zeitlich und geografisch als plausibel eingeordnet. Das Fahrzeug wurde sowohl am Tatort als auch an der Stelle geortet, an dem die Leichen vergraben und später gefunden wurden.

Der angeklagte Deutsche schweigt seit der Prozesseröffnung am 15. November. Es wurden bereits zahlreiche Zeugen vernommen, darunter auch nahe Verwandte der Opfer. Während der Vernehmungen der Polizei hatte der 27-Jährige die Taten zwar umfänglich gestanden. Zum Prozessauftakt ließ er aber über seine Anwältin alle vorherigen Aussagen widerrufen.

Seine Verteidigerin bekräftigte am Dienstag ihren damals gestellten Antrag, wonach wegen mutmaßlicher Rechtsverstöße der Ermittler bei den Vernehmungen alle Aussagen ihres Mandanten sowie auch sämtliche Beweise und Gutachten nicht in dem Prozess verwertet werden dürften. Die Kammer hatte diesen Antrag bereits im November zurückgewiesen.

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Am vorangegangenen Prozesstag hatte ein Kriminalpolizist aus den Vernehmungen berichtet, dass der Angeklagte nach seiner Festnahme sehr ruhig angegeben habe, dass er seinen Vater, seine Mutter und seine Schwester getötet habe.

27-Jähriger ermordet seine Eltern und Schwester mit Armbrust und Gartenmachete

Laut Anklage soll er am 7. Februar 2022 in Rövershagen bei Rostock zunächst seinen Vater (52) und seine Schwester (25) und einige Tage später seine Mutter (48) mit Pfeilen aus einer Armbrust sowie mit einer Gartenmachete ermordet haben. Später soll er die Leichen an einem einsamen Feldrand vergraben haben. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Laut Anklage soll er am 7. Februar 2022 in Rövershagen bei Rostock zunächst seinen Vater (52) und seine Schwester (25) und einige Tage später seine Mutter (48) auf brutale Weise mit einer Armbrust und einer Gartenmachete ermordet haben. Später soll er die Leichen in selbstgebauten Särgen an einem einsamen Feldrand vergraben haben. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Erstmeldung, 31. Januar, 7 Uhr; aktualisiert, 31. Januar, 13.18 Uhr

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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