Frau mit 35 Messerstichen getötet: Verteidigung legt Revision ein

Stralsund - Er hat mehr als 30 Mal zugestochen: Im Fall eines wegen Mordes an seiner Frau verurteilten 43-Jährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt.

Die Verteidigung des Angeklagten (43) hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund eingelegt.
Die Verteidigung des Angeklagten (43) hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund eingelegt.  © Frank Hormann/dpa

Eine Sprecherin des Landgerichts Stralsund bestätigte am Dienstag den Eingang.

Der aus Marokko stammende Mann war am Mittwoch voriger Woche vom Landgericht zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Der NDR hatte über die Revision berichtet. Für die Prüfung der Revision ist der Bundesgerichtshof zuständig.

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft in Barth (Vorpommern-Rügen) 35-mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe mit der Absicht, sie zu töten.

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Das Gericht machte Eifersucht als niederen Beweggrund aus. Strafverschärfend kam laut Richter hinzu, dass der Mann den drei gemeinsamen Kindern die Mutter genommen habe und nach der Tat das Opfer mit seinem Handy gefilmt und fotografiert habe.

Alkohol und Drogen: Gericht sieht von lebenslanger Haftstrafe ab

Das Gericht hatte nicht - wie eigentlich bei Mord vorgesehen - eine lebenslange Haftstrafe verhängt, weil eine erhebliche Minderung seiner Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen gewesen sei. Der Mann hatte zuvor Alkohol und Kokain konsumiert. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Haft gefordert hatte.

Die Revision müsse binnen eines Monats begründet werden, wobei die Frist mit der Zustellung des Urteils beginne, erklärte die Gerichtssprecherin. Für die Erstellung und Zustellung der Urteilsbegründung habe das Gericht wiederum fünf Wochen Zeit.

Titelfoto: Frank Hormann/dpa

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