Mann (60) missbraucht Adoptivtochter jahrelang: Jetzt droht ihm eine lange Haftstrafe

Schwerin - Wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs seiner Adoptivtochter muss sich seit Donnerstag ein inzwischen 60-jähriger Mann aus Nordwestmecklenburg vor dem Landgericht in Schwerin verantworten.

Vor dem Landgericht Schwerin begann am Donnerstag der Prozess gegen einen 60-jährigen Mann, der seine Adoptivtochter jahrelang sexuell missbraucht haben soll.(Archivfoto)
Vor dem Landgericht Schwerin begann am Donnerstag der Prozess gegen einen 60-jährigen Mann, der seine Adoptivtochter jahrelang sexuell missbraucht haben soll.(Archivfoto)  © Jens Büttner/ZB/dpa

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten 13 konkrete Straftaten zu Last. Die sexuellen Übergriffe und Vergewaltigungen sollen 2013 begonnen haben, als das Mädchen zehn Jahre alt war.

Die Missbrauchshandlungen hielten den Angaben zufolge bis 2022 an. Sie hätten jeweils in der Wohnung der Familie und gegen den klar erkennbaren Willen des Opfers stattgefunden, hieß es.

Die inzwischen erwachsene Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten hatte im Frühjahr dieses Jahres Anzeige erstattet. Laut einer Videovernehmung, die im Gericht abgespielt wurde, hatte sie vor mehreren Jahren bereits ihrer Mutter von den Übergriffen erzählt. Diese habe ihr damals aber nicht geglaubt.

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Um der Adoptivtochter Aussagen vor Gericht zu ersparen, hatten die Richter zu Beginn des Prozesses eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung angestrebt.

Demnach wurden dem Angeklagten bis zu drei Jahre Strafnachlass in Aussicht gestellt für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt. Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt jedoch mitteilen, dass er sich nicht äußern werde.

Mit dem Angebot machte das Gericht deutlich, dass den Mann bei einem Schuldspruch eine deutlich längere Haftstrafe erwartet als das gesetzliche Mindestmaß. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren geahndet.

Der Angeklagte ist wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er war 1999 während einer ersten Ehe wegen sexuellen Missbrauchs seiner damaligen Stieftochter zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Das Landgericht hat für den Prozess vorerst fünf Verhandlungstage bis in den Februar eingeplant. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Erstmeldung: 15. Dezember, 6 Uhr. Aktualisiert: 19.28 Uhr

Titelfoto: Jens Büttner/ZB/dpa

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