Mordprozess im Fall Fabian: Kind verblutete nach Messerstichen, keine Anzeichen für Abwehr

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Von Helmut Reuter

Rostock - Der im Oktober vorigen Jahres gewaltsam getötete achtjährige Fabian ist laut Gutachten infolge von sechs Messerstichen verblutet.

Der Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Fabian heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.
Der Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Fabian heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.  © Bernd Wüstneck/dpa

Das gab der rechtsmedizinische Gutachter am neunten Verhandlungstag am Landgericht Rostock als Todesursache an. Es seien keine Anhaltszeichen für eine Abwehr gefunden worden.

Bei der Tatwaffe handle es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern. 

Bei der gerichtlichen Sektion, die am 15. Oktober vorgenommen wurde, sei die Befunderhebung und -beurteilung durch die "postmortale Hitzeschädigung" erheblich erschwert worden, betonte der Mediziner.

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Der Leichnam des am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl gefundenen Kindes war nach dessen Tod angezündet worden. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.

Tatverdächtige soll Leiche mit Grillanzünder in Brand gesetzt haben

Fabian (†8) soll von der Partnerin seines Vaters ermordet worden sein.
Fabian (†8) soll von der Partnerin seines Vaters ermordet worden sein.  © Polizeipräsidium Rostock

Laut Anklage soll die Tatverdächtige den Leichnam mit flüssigem Grillanzünder überschüttet und in Brand gesetzt haben. 

Ein Brandsachverständiger sagte aber aus, dass er am Fundort keine Reste von Brandbeschleunigern festgestellt habe. Allerdings sei das nichts Ungewöhnliches, da sich Brandbeschleuniger je nach Menge, Witterung und Zeit verflüchtige und verdunste.

Auch sei intensiv nach Zündmitteln wie Streichhölzern oder Feuerzeug gesucht, aber nichts gefunden worden. 

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Dagegen wurden bei der forensischen chemisch-physikalischen Analyse eines am Leichnam gesicherten Textilärmelbündchens sowie Bodenproben vom Fundort in geringem Maße Spuren von Petroleumsubstanzen gefunden, die auch in flüssigen Grillanzündern vorkommen, wie ein weiterer Sachverständiger mitteilte.

Dabei seien auch Ähnlichkeiten mit der Substanz eines Grillanzünders festgestellt worden, der bei der Angeklagten im Carport gefunden worden sei. 

Die Schwurgerichtskammer hatte am Vormittag einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder von dem verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den vorangegangenen Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt. 

Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung. Die Beweisaufnahme solle öffentlich sein.

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht verwiesen. Damit solle die Menschenwürde geschützt werden. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.

Zeuge soll Aussagen zur Beziehung der Angeklagten zu Fabian und dessen Vater machen

Die Tatverdächtige schweigt zu den Vorwürfen.
Die Tatverdächtige schweigt zu den Vorwürfen.  © Jens Büttner/dpa

Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war. Fabian war am 10. Oktober verschwunden und erst nach vier Tagen intensiver Suche gefunden worden. 

Die Angeklagte selbst war es, die am 14. Oktober die Polizei informierte und zum Fundort führte. Sie und eine Bekannte hatten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, als sie den leblosen Körper entdeckt hätten, wie ein Polizist am vergangenen Dienstag als Zeuge vor Gericht in Rostock sagte.

Der Prozess begann am 28. April. Es sind Verhandlungstage bis 10. September angesetzt. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 9. Juni. Dann ist unter anderem ein Bekannter der Angeklagten als Zeuge geladen. Der Zeuge soll Aussagen zur Beziehung der Angeklagten zu dem Opfer und dessen Vater machen. 

Die 30-Jährige und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Nach einer Trennung sind sie inzwischen wieder ein Paar. Der Vater glaubt nach eigenen Worten an die Unschuld der Angeklagten.

Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Die wegen Mordes angeklagte Tatverdächtige schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Erstmeldung um 11.03 Uhr, aktualisiert um 15.39 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage: Bernd Wüstneck/dpa/Polizeipräsidium Rostock

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