Mordprozess im Fall Fabian: Kind verblutete nach Messerstichen, keine Anzeichen für Abwehr

Von Helmut Reuter

Rostock - Der im Oktober vorigen Jahres gewaltsam getötete achtjährige Fabian ist laut Gutachten infolge von sechs Messerstichen verblutet.

Der Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Fabian heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.  © Bernd Wüstneck/dpa

Das gab der rechtsmedizinische Gutachter am neunten Verhandlungstag am Landgericht Rostock als Todesursache an. Es seien keine Anhaltszeichen für eine Abwehr gefunden worden.

Bei der Tatwaffe handle es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern. 

Bei der gerichtlichen Sektion, die am 15. Oktober vorgenommen wurde, sei die Befunderhebung und -beurteilung durch die "postmortale Hitzeschädigung" erheblich erschwert worden, betonte der Mediziner.

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Der Leichnam des am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl gefundenen Kindes war nach dessen Tod angezündet worden. Am Nachmittag soll ein Brandsachverständiger gehört werden. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.

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Kammer lehnt Antrag der Mutter ab

Fabian (†8) soll von der Partnerin seines Vaters ermordet worden sein.  © Polizeipräsidium Rostock

Zuvor hatte die Schwurgerichtskammer einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt.

Die Bilder vom verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt.

Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde.

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Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung und in öffentlicher Beweisaufnahme durchzuführen. 

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.

Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt.

Erstmeldung um 11.03 Uhr, aktualisiert um 12.19 Uhr.

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