Anzeige wegen Nazi-Parole: Ermittlungen gegen Fleischhauer eingestellt

Von Frederick Mersi

München - Der Kolumnist Jan Fleischhauer (63) bediente sich bei einem Podcast eines Slogans der Nationalsozialisten, um damit den AfD-Nachwuchs zu kritisieren. Deshalb wurde gegen ihn ermittelt - jedoch nicht besonders lang.

Jan Fleischhauer (63) machte sein Verfahren selbst öffentlich.
Jan Fleischhauer (63) machte sein Verfahren selbst öffentlich.  © Horst Galuschka/dpa

Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen den Kolumnisten Jan Fleischhauer wegen des Verdachts der Verwendung der Nazi-Parole "Deutschland erwache" eingestellt.

Das Verfahren sei am Montag beendet worden, sagte eine Sprecherin der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft München I gehe davon aus, dass Fleischhauer die Parole in einer Weise benutzt hat, die nicht strafbar ist.

Berücksichtige man in einer rechtlichen Bewertung den Kontext der Äußerung, handle es sich bei Fleischhauers Bemerkung in einer Podcast-Folge aus dem Dezember 2025 um "eine Berichterstattung und Kommentierung des Zeitgeschehens", sagte die Sprecherin. Diese sei nicht strafbar.

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Die Ermittlungen waren demnach nach einer Anzeige zu dem Vorfall aufgenommen worden. Unklar blieb zunächst, von wem die Anzeige gestellt worden war.

Fleischhauer machte Verfahren selbst öffentlich

Fleischhauer hatte, wie er später selbst in einer Kolumne für den "Focus" schrieb, in seinem Podcast "Der schwarze Kanal" mit Blick auf die AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland die Frage gestellt: "Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich? ‚Generation Hoffnung‘ oder ‚Generation Deutschland erwache‘?"

Anfang März schrieb Fleischhauer dann in seiner Kolumne, er habe Post bekommen, dass gegen ihn ermittelt werde. "Das suchende Auge der Staatsmacht im Kampf gegen Hass und Hetze kennt keinen verborgenen Winkel", schrieb Fleischhauer dazu auf der Plattform X.

"Jetzt hat es auch mich getroffen. Verbreitung verbotener Parolen gemäß § 86a StGB, lautet der Vorwurf." Er verwies in seiner Kolumne auf mehrere Ausnahmen, in denen die Verwendung straffrei sei - eine davon führte jetzt zum Ende des Verfahrens.

Titelfoto: Horst Galuschka/dpa

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