Aserbaidschan-Affäre: So verurteilt das Gericht Ex-Abgeordneten Fischer
Von Christoph Trost
München - Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer (59) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach sich Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat.
Die Anklage hatte allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.
Nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft soll Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben - wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war, und ein weiterer Teil der Zahlungen inzwischen verjährt ist.
Fischer soll Aserbaidschan unterstützt haben
Im Gegenzug soll Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Die Anklage hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess eine ganze Reihe von Indizien vorgelegt.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme "verkauft".
Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin seien es nur "vermeintliche Indizien", die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen.
Titelfoto: Malin Wunderlich/dpa