Er soll "Allahu Akbar" gerufen haben: Prozess um tödlichen Auto-Anschlag in München beginnt
Von Britta Schultejans
München - Der weiße BMW Mini erfasst die erst zwei Jahre alte Hafsa im Kinderwagen und ihre Mutter Amel zuerst. Die beiden werden durch die Luft geschleudert und erleiden so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage danach sterben. 44 weitere Menschen werden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich.
Der schreckliche Anschlag auf einen ver.di-Demonstrationszug versetzte München vor knapp einem Jahr einen Schock. Am 16. Januar beginnt - keine 500 Meter vom Tatort entfernt - am Oberlandesgericht München der Prozess gegen den jungen Mann, der am Steuer des Kleinwagens gesessen und das Auto absichtlich in die Menschenmenge gesteuert haben soll.
Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 44 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung und eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine angesetzt, das Urteil könnte am 25. Juni fallen.
Sie geht von islamistischem Terrorismus aus und davon, dass der damals 24 Jahre alte Afghane, der 2016 nach Deutschland gekommen und Asylbewerber war, sein Auto am 13. Februar 2025 - zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl - gezielt in den Demonstrationszug der Gewerkschaft mit rund 1400 Teilnehmern gelenkt hat.
Er soll ein Begleitfahrzeug der Polizei überholt haben und noch 23 Meter weitergefahren sein, nachdem er die ersten Menschen erfasst hatte. Nicht er selbst brachte den Kleinwagen nach Angaben der Ermittler zum Stehen - er konnte wegen der Verletzten unter seinem Auto nicht weiterfahren.
Auto raste in ver.di-Demo in München: Den Opfern geht es "allesamt nicht gut"
Sein mutmaßliches Motiv: "Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen." So teilte es die Bundesanwaltschaft bei der Anklageerhebung mit. Er soll sich Hasspredigten im Internet angeschaut haben.
Nach Ermittlerangaben hatte der Mann "Allahu Akbar" gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein - "aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus", wie die Ermittler es einschätzen.
Anwalt David Mühlberger vertritt in der Nebenklage acht Menschen, die den Anschlag verletzt überlebten. "Denen geht es allesamt nicht gut", sagt er der Deutschen Presse-Agentur. Nicht alle hätten wegen ihrer schweren Verletzungen von damals überhaupt Erinnerungen an die Tat, die meisten seien aber auch heute noch - fast ein Jahr danach - in psychologischer Behandlung.
Einige von ihnen werden auch immer noch wegen ihrer physischen Verletzungen behandelt, nicht alle seien inzwischen schon wieder arbeitsfähig.
Titelfoto: Christoph Trost/dpa

