Folgenschwerer Besuch bei Friseur in München: Frau erhält stattliches Schmerzensgeld!

München - Diesen Friseurbesuch wird eine Frau aus Bayern so schnell sicherlich nicht vergessen, zumindest ein Blick auf ihr Konto dürfte die Kundin jedoch schon bald wohl zumindest etwas beruhigen. Grund ist ein Gerichtsprozess.

Die Frau wollte sich die Haare blondieren lassen. (Symbolbild)
Die Frau wollte sich die Haare blondieren lassen. (Symbolbild)  © 123RF/akz

Die Frau wollte sich in einem Salon in München ihre schwarzen Haare blondieren lassen. Wie aus dem Urteil hervorgeht, habe sie allerdings bereits kurz nach dem Auftragen des Blondierungsmittels eine unangenehme Hitze an ihrem Hinterkopf verspürt.

Wenig später habe sich an der Stelle zudem eine Beule entwickelt. Ein Arzt, den die Frau aufgrund der Schmerzen aufgesucht hatte, stellte danach Verletzungen und Verbrennungen am Kopf fest.

Besonders bitter: Die Frau wird einen dauerhaften Schaden davontragen, denn an einer Stelle werden auch zukünftig keine Haare mehr nachwachsen.

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Der Klägerin zufolge habe das Haarstudio ein zehn- bis zwölfprozentiges Wasserstoffperoxid benutzt.

Der Friseur erklärte vor dem Münchner Amtsgericht, dass es sich lediglich um viereinhalbprozentiges Oxidationsmittel gehandelt habe. Die Argumentation: Sonst hätte es sofort zu sichtbaren Verbrennungen am Kopf kommen müssen.

Prozess vor Amtsgericht München: Kundin wird Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro zugesprochen

Letztendlich folgte das Gericht einem herangezogenen Gutachter. Der hatte sich zugunsten der Geschädigten ausgesprochen, da bei einem Wasserstoffperoxidgehalt von viereinhalb Prozent die erlittenen Verletzungen nicht aufgetreten sein dürften.

Es müsse sich laut dem Experten folglich um einen Anteil von mehr als neun Prozent gehandelt haben. Aufgrund der erlittenen Verletzungen sprach das Amtsgericht der Kundin am Montag ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro zu.

Titelfoto: 123RF/akz

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