Haftpause für Alfons Schuhbeck hält weiter an: Gesundheitszustand zwingt Justiz zum Warten

München - Vier Jahre und drei Monate müsste Alfons Schuhbeck (76) insgesamt im Gefängnis verbringen. Doch bereits seit Mai ist der ehemalige Starkoch gesundheitsbedingt auf freiem Fuß. Wird er jemals in seine Zelle zurückkehren müssen?

Vier Jahre und drei Monate sollte Alfons Schuhbeck (76) eigentlich im Gefängnis verbringen.  © Peter Kneffel/dpa

Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug – diese Delikte brachten Schuhbeck im August 2023 hinter Gitter. Doch eine plötzliche Erkrankung veränderte die Situation.

Der Starkoch ist unheilbar an Krebs mit Befall der Lymphknoten erkrankt. Aus diesem Grund durfte Schuhbeck das Gefängnis vorzeitig für bestimmte Zeit verlassen - angedacht war der Zeitrahmen bis zum 15. September. Zu diesem Zeitpunkt äußerte sich bereits die Staatsanwaltschaft München I, dass noch geprüft werde, "ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann".

Doch bis heute ist der Koch immer noch auf freiem Fuß. Die "AZ" hat nochmals nachgeforscht, wann er denn seine Haftstrafe weiter absitzen müsse. "Die Unterbrechung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe war bis zum 15. September 2025 befristet", so heißt es. Doch wie wird es weiter gehen?

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Ob es bereits eine neue Frist gibt, bis wann die Haftunterbrechung für den 76-Jährigen gilt, wollte die Staatsanwaltschaft nicht beantworten.

Die Prüfung sei also immer noch nicht abgeschlossen. So lange dürfe sich Schuhbeck also weiterhin frei bewegen und seine Therapie außerhalb der Knastmauern fortführen.

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Alfons Schuhbeck steht erneut im Gerichtssaal.  © Peter Kneffel/dpa

Schuhbeck wurde im Juli 2025 erneut verurteilt

Während seines neuen Prozesses im Juni 2025 räumte der 76-Jährige alle Vorwürfe gegen sich ein und entschuldigte sich bei "allen, die durch mich Probleme erfahren haben". Er betonte: "Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid."

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, habe er unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt. So hieß es: "Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen."

So soll sich Alfons Schuhbeck Corona-Hilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben.

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