Nach tödlichen Schüssen in München: Lebenslange Haft für den "Audi-Killer"

Von Elke Richter

München - Am 3. Juni 2024 fielen in Milbertshofen tödliche Schüsse. Eine gescheiterte Drogenübergabe forderte ein Opfer, den polizeibekannten Dealer Deniz Z. (†24). Nun wurde sein Mörder bestraft.

Die Polizei suchte den flüchtigen Täter (22). (Archivfoto)
Die Polizei suchte den flüchtigen Täter (22). (Archivfoto)  © -/München.TV/dpa

Der 22-jährige Ihab L. ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn unter anderem wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig.

Der junge Mann hatte im Juni 2024 im Stadtteil Milbertshofen drei Kilogramm Marihuana im Wert von 15.000 Euro kaufen wollen. Doch bei der Übergabe kam es zum Streit.

Der nun Verurteilte wollte ohne Bezahlen wegfahren, was sein Gegenüber unter anderem durch Einsatz eines Messers verhindern wollte - weshalb ihm der 22-Jährige in den Oberkörper schoss.

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Dem 22-Jährigen sei es aber gelungen, sich dennoch in seinen Wagen zu drängen.

Einsatzkräfte der Polizei vor dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Milbertshofen. (Archivfoto)
Einsatzkräfte der Polizei vor dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Milbertshofen. (Archivfoto)  © -/München.TV/dpa

Polizei suchte nach dem flüchtigen "Audi-Killer"

Als das Opfer ihn daran hindern wollte wegzufahren, "schoss der Angeklagte ihm in den Oberkörper, knallte die Fahrertür zu und raste davon". Sein Widersacher brach etwa eine Minute später zusammen und verblutete. Die Polizei fahndete mit Fotos des Autos, einem Audi A3, nach dem Schützen. Dadurch bekam er den Namen "Audi-Killer".

Bei Abgabe des Schusses habe der Angeklagte mit Tötungsvorsatz gehandelt, urteilte das Schwurgericht. Die unterschiedlichen Einlassungen des Angeklagten seien nicht glaubhaft, sondern zurechtgelegt gewesen. Auch auf Notwehr könne er sich nicht berufen, sei doch der Einsatz des Messers durch das Opfer bereits Notwehr gegen die Wegnahme der Drogen gewesen.

Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf Zeugenaussagen, rechtsmedizinische Sachverständigengutachten und Videoaufzeichnungen.

Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer ordnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft an.

Titelfoto: -/München.TV/dpa (Archivfoto)

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