Masken-Affäre: Tochter von CSU-Politiker muss jahrelang in den Knast

München - Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler (40) verdiente mit Corona-Maskengeschäften spektakuläre Summen. Nun wurde sie wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Andrea Tandler (40) saß seit Januar 2023 in Untersuchungshaft.
Andrea Tandler (40) saß seit Januar 2023 in Untersuchungshaft.  © Peter Kneffel/dpa

Ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. verurteilte das Landgericht München I am Freitag zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens gefordert, das wären bei Tandler vier Jahre und neun Monate und bei N. vier Jahre gewesen.

Die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am unteren Rand plädiert, das wären bei Tandler vier Jahre und drei Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.

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Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler (87).

Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Andrea Tandler räumte die Vorwürfe vor Gericht weitgehend ein

Andrea Tandler (r.) muss für vier Jahre und fünf Monate in Haft.
Andrea Tandler (r.) muss für vier Jahre und fünf Monate in Haft.  © Lennart Preiss/dpa

Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert.

Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt, konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung.

Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der "Ort der Geschäftsleitung".

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Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt. Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung der Schenkungssteuer und Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht am Dienstag eingestellt.

Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten wurden am Freitag gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt - dem Vorschlag des Gerichts hatte zuletzt auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Damit kommen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Haftantritt zunächst auf freien Fuß.

Tandler, die unter gesundheitlichen Problemen leidet, wird sich nach Angaben ihrer Anwältin voraussichtlich erneut operieren lassen müssen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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