Sie filmten ihre Tat: Trio quält und erniedrigt Bekannten

München - Über mehrere Stunden wird ein junger Mann nahe München geschlagen, erniedrigt und dabei gefilmt. Nun stehen die drei Tatverdächtigen vor dem Landgericht München I.

Den drei jungen Männern wird vorgeworfen, einen Bekannten misshandelt und erniedrigt zu haben.
Den drei jungen Männern wird vorgeworfen, einen Bekannten misshandelt und erniedrigt zu haben.  © Ute Wessels/dpa

Die Staatsanwaltschaft legt ihnen unter anderem Nötigung und zweien auch gefährliche Körperverletzung und schweren Raub zur Last.

Zu Prozessbeginn räumten die zwei Hauptangeklagten die Vorwürfe weitgehend ein und zeigten sich reumütig. Der Dritte gab an, betrunken daneben gesessen und vieles nicht mitbekommen zu haben.

Die drei heute 22, 21 und 17 Jahre alten Angeklagten und ihr Opfer tranken und rauchten am 25. Januar gemeinsam in einer Gartenhütte in Brunnthal südlich von München.

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Die beiden älteren Angeklagten sollen dann beschlossen haben, den vierten Mann zu bestehlen. Der Anklage nach schlugen sie ihn, drohten ihm und Verwandten mit dem Tod, zwangen ihn, Urin zu trinken und mit gefesselten Händen zu tanzen. Einer filmte das Geschehen.

Schockierende Tat in Brunnthal bei München: Opfer bei Kälte im Wald ausgesetzt

Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße in München.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße in München.  © Sven Hoppe/dpa

Dann sollen sie ihr Opfer trotz der Kälte lediglich leicht bekleidet und ohne Schuhe in den Wald geführt und dort auf einem Stuhl gefesselt zurückgelassen haben.

Motiv sei gewesen, dass der Vierte angeblich einen weiteren Bekannten verpfiffen haben soll, der nun im Gefängnis sitze.

Das Opfer konnte sich befreien, zu einer Autobahn laufen und einen Notruf tätigen. Einer der Angeklagten begann zudem, etwa zwei Stunden nach der Tat nach dem Mann zu suchen. Als er diesen auf dem Stuhl nicht vorfand, rief er die Polizei.

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Für das Verfahren sind fünf Verhandlungstage angesetzt worden.

Titelfoto: Ute Wessels/dpa

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