Sie ließ versklavtes und angekettetes Mädchen sterben: Lange Strafe für IS-Rückkehrerin
München - Rund acht Jahre nach dem Tod eines kleinen jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warf ihr entsprechend vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb.
Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte.
Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht aber nicht von einem minder schweren Fall aus. Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der inzwischen 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes.
So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wurden zusätzlich die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter bis heute leidet.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa