Tod beim Schnorcheln: Ist das Reiseunternehmen verantwortlich?

München - Nach dem tödlichen Schnorchelunfall einer Touristin in Ägypten hat sich das Reiseunternehmen im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München zur Zahlung von 1000 Euro Schadenersatz bereit erklärt.

Bei einem Schnorchelausflug im Roten Meer kam es zum tödlichen Unfall. Steht der Reiseveranstalter dafür in der Verantwortung? (Symbolbild)
Bei einem Schnorchelausflug im Roten Meer kam es zum tödlichen Unfall. Steht der Reiseveranstalter dafür in der Verantwortung? (Symbolbild)  © Clara Margais/dpa

Der Ehemann hatte das Unternehmen verklagt. Am Mittwoch einigten sich beide Seiten auf den Vergleich, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Im Mai 2019 hatte die Frau demnach eine Pauschalreise nach Hurghada gebucht. Am 9. Juli 2019 nahm sie an einem Schnorchelausflug im Roten Meer teil. Dabei erlitt sie gesundheitliche Probleme, deren Ursache streitig blieben und in deren Folge sie starb.

Der Ehemann verlangte etwa 25.000 Euro Schadenersatz. Er argumentierte, der Ausflug zum Schnorcheln sei im Rahmen der Pauschalreise gebucht worden, Anbieterin sei daher das beklagte Unternehmen gewesen. Es sei für den Tod seiner Frau verantwortlich.

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Die Einweisung in das Schnorcheln sei für einen Anfänger vollkommen unzureichend und zu knapp gewesen.

In der Vorinstanz hatte das Erstgericht die Klage abgewiesen. Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass das beklagte Reiseunternehmen auch Veranstalter des Ausflugs war oder als solche aufgetreten war. Der Mann legte Berufung ein.

Titelfoto: Clara Margais/dpa

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