Leichenschänder (46) wegen heimtückischen Mordes an Schreibwarenhändlerin verurteilt!

Bückeburg - Ein Mann ermordet in der Kleinstadt Obernkirchen eine Geschäftsfrau - jetzt muss er für lange Zeit ins Gefängnis. Der 46-Jährige habe sexuelle Gewaltfantasien gehabt, urteilt das Landgericht Bückeburg. Zur Version des Verurteilten hat der Richter eine ganz klare Meinung.

Richter Antionius Hüntemann (42) richtete bei der Urteilsverkündung harte Worte an den Angeklagten.
Richter Antionius Hüntemann (42) richtete bei der Urteilsverkündung harte Worte an den Angeklagten.  © Michael Matthey/dpa

Ernst sah Richter Antonius Hüntemann (42) den Verurteilten an: "Wenn Sie irgendwann mit Ihren Kindern reinen Tisch machen wollen, sagen Sie die Wahrheit - erzählen Sie nicht die Geschichte, die Sie uns erzählt haben", riet er dem 46-Jährigen. Denn die sei "die berühmte Räuberpistole" und "völliger Quatsch".

Nach dem Mord an einer Schreibwarenhändlerin aus Obernkirchen ist der Mann am Donnerstag am Landgericht Bückeburg zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 75-Jährige war Ende Juni 2022 tot in ihrem Schreibwarenladen in der niedersächsischen Kleinstadt Obernkirchen nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen entdeckt worden. Die Leiche war nackt, die Kleidungsstücke fehlten.

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Das Urteil erging wegen heimtückischen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, außerdem wegen schwerer Brandstiftung, wie Hüntemann erklärte.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte besondere Schwere der Schuld stellte die Kammer nicht fest, folgte sonst aber dem Antrag der Anklagebehörde. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes und Brandstiftung gefordert.

Grausamer Mord an 75-jähriger Frau: Angeklagter hatte nekrophile Fantasien

Der 46-jährige Deutsche brachte die 75-Jährige auf brutale Weise um. Bei Befragungen verstrickte er sich immer wieder in Widersprüche.
Der 46-jährige Deutsche brachte die 75-Jährige auf brutale Weise um. Bei Befragungen verstrickte er sich immer wieder in Widersprüche.  © Michael Matthey/dpa

Hüntemann erklärte das Urteil ausführlich: Der 46 Jahre alte Deutsche habe nekrophile Fantasien gehabt, es sei um Sex mit toten Frauen gegangen.

Auch gewaltpornografische Videos von Vergewaltigungen habe er sich angesehen, besonders nach einem Unfall, bei dem er sich die Schulter verletzt habe: "Die Zeit der Untätigkeit ist Ihnen nicht gut bekommen."

Schließlich habe er geplant, die 75-Jährige zu töten, deren Laden nicht weit entfernt von seiner Wohnung lag. Mit zwei Messern, einem Klappmesser mit acht Zentimeter langer Klinge und einem zweiten Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge sei er zu dem Laden gegangen.

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Dann stieß er seinem Opfer das Klappmesser in die Hüfte, die Frau versuchte, sich zu wehren. Sie musste ihm Geld aus der Kasse geben, etwa 345 Euro. Aber: Nach Überzeugung der Kammer spielte Geld für ihn keine Rolle, wie Hüntemann sagte.

Die Frau musste sich ausziehen, dann strangulierte er sie mit ihrer Strumpfhose, schließlich stach er ihr mit dem längeren Messer zweimal in die Brust. Die Leiche habe er auch im Schritt angefasst, sagte der Richter. Die Kleidung habe er als Trophäe mitgenommen. Dann sei er zum Einkaufen gegangen.

Als er es doch mit der Angst zu tun bekam, habe der 46-Jährige Feuer in seiner Wohnung gelegt. In Befragungen verwickelte er sich in Widersprüche und behauptete, er habe Schmerzmittel genommen.

Nach seiner Aussage soll ein bewaffneter Drogendealer aus Bielefeld die Frau getötet haben. Dieser Mann habe ihn aufgefordert, in dem Laden Geld zu besorgen, um seine Schulden zu begleichen.

Zusammenhang mit dem "Axtmörder" von Kalletal?

In dem Prozess um den 37-jährigen "Axtmörder" von Kalletal sind vom 9. Januar bis zum 6. Februar drei Verhandlungstage angesetzt. Er wurde zur gleichen Zeit gesucht wie der Angeklagte.
In dem Prozess um den 37-jährigen "Axtmörder" von Kalletal sind vom 9. Januar bis zum 6. Februar drei Verhandlungstage angesetzt. Er wurde zur gleichen Zeit gesucht wie der Angeklagte.  © Bildmontage: Leon Stock/NEWS5/dpa, Friso Gentsch/dpa

Der Richter meinte, der Verurteilte hätte durchaus eine Spur zum sogenannten Axtmörder von Kalletal legen können - Zusammenhänge mit diesem Fall wurden damals diskutiert.

Der heute 37-Jährige soll in der Nacht zum 18. Juni 2022 mit einer Axt den Liebhaber seiner Ex-Freundin erschlagen und diese anschließend vergewaltigt haben. Nach ihm wurde zur gleichen Zeit gefahndet. Die Version des 46-Jährigen dagegen sei eine Lügengeschichte.

Hüntemann kommentierte: "Wir sind nicht bescheuert." Die Kammer sei der festen Überzeugung, der Verurteilte habe die Frau getötet, um seine sexuellen Fantasien auszuleben. Der 46-Jährige sei voll verantwortlich für die Tat, betonte der Richter.

Auf die Frage nach seinem letzten Wort in der Sache sagte der Mann: "Nein, danke."

Titelfoto: Michael Matthey/dpa

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