Nach heimlichen Aufnahmen: Schlachthof fordert 98.000 Euro von Tierschützern

Oldenburg - Nach der Veröffentlichung von Videos, auf denen die qualvolle Betäubung von Schweinen zu sehen ist, standen am Mittwoch zwei Tierschützer vor dem Landgericht Oldenburg. Geklagt hat der Schlachtbetrieb.

Die Betäubung durch Kohlendioxid ist nach EU-Recht erlaubt. (Symbolfoto)
Die Betäubung durch Kohlendioxid ist nach EU-Recht erlaubt. (Symbolfoto)  © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Die Aktivisten sollen in den Schlachthof eingedrungen sein und heimlich Videokameras installiert haben. Das Material wurde im vergangenen Jahr im ARD-Magazin "Plusminus“ veröffentlicht.

Der Betrieb fordert von den Tierschützern, Anna Schubert (34) und Hendrik Haßel (36), Schadenersatz - in Höhe von 98.000 Euro.

"Das ist ganz klar eine Einschüchterungsklage. Man hat uns angeboten, die Klage zurückzuziehen, wenn wir das Material nicht mehr veröffentlichen", sagte Anna Schubert nach dem Prozess gegenüber TAG24.

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"Das machen wir aber nicht. Die Öffentlichkeit muss sehen, dass die Schweine auf diese Weise getötet werden."

Die Höhe der Forderung halte die Aktivistin zudem für völlig aus der Luft gegriffen.

Auf den heimlich aufgenommenen Videos ist zu sehen, wie Schweine in einer Gondel in einen Schacht gefahren und dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt werden.

Das Urteil fällt das Gericht am 16. Juli. "Sollten wir verlieren, gehen wir in Berufung. Wir gehen zur Not bis vor das höchste Gericht in Deutschland", stellt die 34-Jährige klar.

Titelfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

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