Volksverhetzung: 54-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt!

Braunschweig - Der niedersächsische Landesvorsitzende der Partei Die Rechte ist vom Amtsgericht Braunschweig wegen Beleidigung und Volksverhetzung verurteilt worden.

Am 15. November 2020, am Volkstrauertag, beleidigte der Angeklagte Journalisten mit antisemitischen Ausdrücken. (Symbolbild)
Am 15. November 2020, am Volkstrauertag, beleidigte der Angeklagte Journalisten mit antisemitischen Ausdrücken. (Symbolbild)  © Holger Hollemann/dpa

"Der Angeklagte erhielt am Donnerstag eine Gesamtstrafe von zehn Monaten ausgesetzt zur Bewährung", sagte ein Gerichtssprecher am Abend. Der 54-Jährige soll zudem eine Geldauflage von 3600 Euro an die Opferhilfe Niedersachsen zahlen.

Unter anderem soll der Mann am 15. November 2020, am Volkstrauertag, Journalisten als "Judenpack" und "Judenpresse" bezeichnet haben. Im Internet kursierte ein Video dazu, das am Donnerstag auch Gegenstand der Verhandlung war.

Die Äußerungen nach einer Kundgebung mit etwa 50 Rechtsextremisten wertete das Gericht als Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung, wie der Gerichtssprecher sagte.

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Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben des Sprechers ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung plädierte für eine Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Staatsanwaltschaft kassiert Kritik für Umgang mit antisemitischen Äußerungen

Für die Staatsanwaltschaft Braunschweig hagelte es Kritik für ihren Umgang mit antisemitischen Äußerungen. (Symbolbild)
Für die Staatsanwaltschaft Braunschweig hagelte es Kritik für ihren Umgang mit antisemitischen Äußerungen. (Symbolbild)  © Stefan Puchner/dpa

Der Fall hatte Aufsehen erregt und der Staatsanwaltschaft Braunschweig Kritik für ihren Umgang mit antisemitischen Äußerungen eingebracht. Das Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörde war 2021 und noch mal 2023 eingestellt worden.

Dies geschah einerseits wegen formaler Gründe, andererseits sah die Staatsanwaltschaft in den Aussagen keine Strafbarkeit. Beschwerden und Hinweise hätten jeweils zu einer Wiederaufnahme und schließlich neuen Bewertung geführt, hatte die Behörde dann im vergangenen Sommer zur Anklage mitgeteilt.

Unter anderem waren historische Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus ausgewertet worden. Beschwerden zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft waren unter anderem vom Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen und auch der Gewerkschaft Verdi gekommen.

Die Einstellungen des Verfahrens seien erschreckend und erschütterten erheblich das Vertrauen in die Justiz, meinten die Kritiker.

Titelfoto: Holger Hollemann/dpa

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