Wegen Corona im Wohnhaus eingesperrt: Das sagt das Gericht

Göttingen - In der Hochphase der Pandemie wird in Göttingen wegen eines starken Infektionsgeschehens ein Wohnblock abgeriegelt - zu Unrecht, wie nun ein Gericht feststellte. Was das für die Zukunft bedeutet.

Im Juni 2020 wurde in Göttingen ein ganzer Wohnblock unter Quarantäne gesetzt. (Archivfoto)
Im Juni 2020 wurde in Göttingen ein ganzer Wohnblock unter Quarantäne gesetzt. (Archivfoto)  © Swen Pförtner/dpa

Die Abriegelung eines Göttinger Wohnblocks wegen eines Corona-Ausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

"Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich durch das Urteil nicht", sagte der Sprecher. Für ähnliche Fälle in der Zukunft gebe es nun aber Klarheit darüber, was erlaubt sei. Zudem könne das Urteil eine Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche sein.

Die Klage habe sich nicht dagegen gerichtet, dass sich die Bewohner des Hauses wegen des Infektionsgeschehens sieben Tage absondern mussten, erklärte der Rechtsanwalt der Kläger, Sven Adam, am Donnerstag.

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Anlass sei die mehrtägige Umzäunung und die polizeiliche Überwachung des Wohnkomplexes gewesen. Beides hatte laut dem Gericht keine Rechtsgrundlage.

Abrieglung des Wohnblocks war rechtswidrig: Entscheidung bestimmt zukünftigen Umgang

"Die Anordnung hatte zunächst weder Ausnahmen noch die Möglichkeit, durch den Nachweis negativer Corona-Tests den Komplex zu verlassen, enthalten", sagte Anwalt Adam.

Das Infektionsgeschehen sehe derart einschneidende Maßnahmen nur dann vor, wenn sich Menschen einer Aufforderung zur Absonderung widersetzen. Dafür brauche es allerdings auch zusätzlich einen richterlichen Beschluss.

Die Entscheidung setze nun Grenzen im Sinne des Grundrechtsschutzes und habe grundsätzliche Bedeutung für den zukünftigen Umgang mit Gebäudekomplexen in Pandemielagen, sagte Adam.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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