13-Jährige stirbt auf Klassenfahrt: Gericht verhandelt Klage gegen NRW
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London verhandelt das Düsseldorfer Landgericht über eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen.
Emilys Vater hat das Land auf 125.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Am kommenden Mittwoch werde über die Klage verhandelt, kündigte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts an (Az. 2b O 112/25).
Der Anwalt des Vaters hatte gesagt, man habe eine außergerichtliche Einigung angestrebt, diese sei aber nicht zustande gekommen. Gespräche seien abgeblockt worden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf als Prozessgegnerin wollte zu dem Fall nicht öffentlich Stellung nehmen. Die Position des Landes werde ausschließlich vor Gericht vorgetragen, hieß es.
Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Laut rechtskräftigem Urteil hatten die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Ist Emilys Vater durch Tod seiner Tochter krank geworden?
Es gehe ihm schlecht, er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und sei in Behandlung, hatte Emilys Vater gesagt. Dennoch wolle er das Geld nicht für sich, sondern für eine von ihm gegründete Stiftung, die diabeteskranken Kindern helfen solle.
Laut Rechtsanwalt Manuel Reiger, der Emilys Vater vertritt, bestreitet das Land NRW alle Ansprüche. Es werde auch in Zweifel gezogen, dass der Vater durch den Tod seiner Tochter erkrankt sei.
Titelfoto: Bildmontage: Oliver Berg/dpa (2)
