Kinder wachsen nun ohne Eltern auf: Mann wegen Mord an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt

Aachen/Düren – Ein Mann, der seine Frau mit 17 Messerstichen getötet hat, ist am Mittwoch vom Landgericht Aachen wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Aachen verurteilte den Afghanen zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Das Landgericht Aachen verurteilte den Afghanen zu einer lebenslangen Haftstrafe.  © Marius Becker/dpa

Das Gericht war überzeugt, dass der 27 Jahre alte Familienvater aus Afghanistan nicht damit zurechtkam, dass die zweifache Mutter ein selbstbestimmtes Leben führen und die Trennung wollte.

Die Bluttat sei aus niederen Beweggründen geschehen, so das Gericht. Ein Dolmetscher übersetzte dem schmächtigen Angeklagten das Urteil und die Begründung.

Die Tat geschah bei einem Familienausflug ins Grüne in Düren am 25. September 2021. Das Küchenmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge hatte der 27-Jährige kurz zuvor in einem Kaufhaus erworben.

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Ob die beiden fünf und acht Jahre alten Kinder die Bluttat mitbekommen haben, konnte das Gericht nicht klären. Die Stiche hatten Herz, Lunge und Hals getroffen. Die Frau sei innerhalb weniger Minuten gestorben, so das Gericht.

Drei Tage später wurde der 27-Jährige festgenommen. Er führte die Polizei zur Leiche.

Freier Wille seiner Frau nicht akzeptiert

Die aus Afghanistan stammende Familie war erst seit dem Sommer in Deutschland. Sie lebte davor zuletzt in einem Flüchtlingslager in Griechenland. Auch dort habe der Ehemann die Freiheitsbestrebungen seiner Frau nicht geduldet, so das Gericht. Die Frau habe die Sprache lernen und eine Ausbildung machen wollen.

Die Versuche des 27-Jährigen, über Familie, Kinder und die afghanische Gemeinschaft Druck auf seine Frau auszuüben, waren vergeblich. "Er wollte nicht hinnehmen, dass das tradierte Rollenverständnis hier gebrochen wird", sagte der Vorsitzende Richter. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes beantragt, die Verteidigung elf Jahre wegen Totschlags.

Die Kinder sind in der Obhut des Jugendamtes.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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