Coronavirus-Quarantäne: OVG entscheidet im Streit um Lohn-Entschädigung
Münster - Im Streit um Lohn-Entschädigungszahlungen in der Corona-Pandemie zwischen dem Land und der Fleischindustrie verhandelt das NRW-Oberverwaltungsgericht am Freitag zwei Musterverfahren.
Die Behörden hatten in der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 viele Beschäftigte in die Quarantäne geschickt. Laut Infektionsschutzgesetz stehen den betroffenen Unternehmen, in der Regel damalige Subunternehmen der Schlachtbetriebe Tönnies (Rheda-Wiedenbrück) und Westfleisch (Münster), Entschädigungszahlungen für den bezahlten Lohn zu.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hatte den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in der Pandemie allerdings angewiesen, Anträge auf Entschädigung nach Infektionen von Beschäftigen abzuweisen. Der Minister hatte den Unternehmen vorgeworfen, für den Ausbruch der Pandemie mit verantwortlich zu sein.
Daraufhin sind bei den Verwaltungsgerichten in Münster und Minden mehr als 7000 Klagen eingegangen und erste Urteile gesprochen worden. Die Richter in der ersten Instanz waren sich überwiegend einig.
Nur wenn feststehe, dass allein der Arbeitgeber schuld sei an der angeordneten Quarantäne, könne das Land die Entschädigungszahlungen ablehnen.
Viele Faktoren für Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 verantwortlich
Bei dem Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 aber habe es eine Vielzahl von Faktoren gegeben. So habe zum damaligen Zeitpunkt von der Bedeutung der Aerosole und der Übertragung von Corona über die Umluftkühlung niemand etwas gewusst. Deshalb könne das Land den Unternehmen auch keine Fahrlässigkeit vorwerfen.
Urteile in den Berufungsverfahren will das Gericht in Münster im Anschluss an die mündlichen Verhandlungen verkünden.
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