Nach brutalem Totschlag an seiner Ehefrau: Vierfacher Vater muss jahrelang hinter Gitter

Düsseldorf - Weil er in Korschenbroich seine Ehefrau erstochen hat, ist ein vierfacher Familienvater zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Düsseldorf sprach nun das Urteil aus und schickte den Täter für sieben Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Düsseldorf sprach nun das Urteil aus und schickte den Täter für sieben Jahre ins Gefängnis.  © Martin Gerten/dpa

Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 52-Jährigen am Montag wegen Totschlags schuldig. "Wir haben viel zu ihren Gunsten gewürdigt", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees zum Angeklagten. "Ohne umfassendes Geständnis und glaubhafte Reue wäre die Strafe weit höher ausgefallen."

Der Deutsche hatte gestanden, die Mutter seiner Kinder mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. "Ich habe die Mutter meiner drei Söhne getötet - und wir waren immer glücklich", hatte der Angeklagte durch seinen Verteidiger erklären lassen.

Zuvor hatte er ein heimliches Zweithandy seiner Frau entdeckt und vermutet, sie betrüge ihn. Das Handy habe er der 48-Jährigen einen Tag vor der Tat gegeben, um sich ungestört mit ihr austauschen zu können, hatte ein Arbeitskollege der Frau als Zeuge im Prozess ausgesagt.

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Als der Familienvater die Ehefrau zur Rede stellte, sei es zum Streit gekommen. Mit einem Küchenmesser in der Hand sei seine Frau auf ihn zugekommen und habe ihn aufgefordert, ihr das Handy zu geben. Er habe ihr das Messer entrissen und mehrfach auf sie eingestochen. Laut Anklage fanden sich mehr als zehn Einstiche an ihrem Körper.

Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Knast - sieben Jahre sind es geworden

"Warum hast Du das getan nach all den Jahren?", habe seine Frau ihn noch gefragt. Nach der Tat habe er versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, es aber nicht geschafft: "Die Kinder sollten nicht auch noch ohne Vater sein." Das Paar hatte sich 25 Jahre zuvor kennengelernt.

Der Staatsanwalt hatte für den Objektschützer acht Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Seine Verteidiger forderten eine geringere Strafe. Sie meinten, ihr Mandant sei damals leicht angetrunken und sehr aufgebracht gewesen. Er sei daher nur als vermindert schuldfähig anzusehen.

Der psychiatrische Gutachter hatte dafür keine Anzeichen gesehen. Die Tochter des Angeklagten folgte der Verkündung ohne erkennbare Regung. Nach dem Urteil ging sie aber noch mal zu ihrem Vater.

Titelfoto: Martin Gerten/dpa

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